Im Zweifel gegen die Berufsfreiheit: Landesverfassungsgericht bestätigt Gastronomieverbot!
Mit Beschluss vom 25. Februar hat der Verfassungsgerichtshof Sachsen eine Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwaltes Martin Kohlmann (Chemnitz) verworfen, der einen Gastwirt aus Mittelsachsen vertritt. Die Richter lehnten eine einstweilige Anordnung ab und verwiesen auf ein mehrjähriges Hauptsacheverfahren, das noch anhängig ist. Zwar sei der Antrag nicht von vornherein aussichtslos (Klartext: So rechtssicher ist das Gastronomieverbot also nicht), aber wenn eine Anordnung erginge und Gastwirte wieder öffnen dürften, bräche ein Chaos aus, das mit dem Infektionsschutz nicht vereinbar sei. Außerdem wäre die Not der Gastwirte durch Regierungsgelder abgefedert, so dass die Berufsfreiheit der Wirte hinter dem (angeblichen) Infektionsschutz der Allgemeinheit zurückstehen müsste. Diese Rechtssprechung ist nicht mehr nachvollziehbar!
Beschluss des SächsVerfGH vom 25.02.2021, Aktenzeichen Vf. 19-IV--21
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