Im Zweifel gegen die Berufsfreiheit: Landesverfassungsgericht bestätigt Gastronomieverbot!
Mit Beschluss vom 25. Februar hat der Verfassungsgerichtshof Sachsen eine Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwaltes Martin Kohlmann (Chemnitz) verworfen, der einen Gastwirt aus Mittelsachsen vertritt. Die Richter lehnten eine einstweilige Anordnung ab und verwiesen auf ein mehrjähriges Hauptsacheverfahren, das noch anhängig ist. Zwar sei der Antrag nicht von vornherein aussichtslos (Klartext: So rechtssicher ist das Gastronomieverbot also nicht), aber wenn eine Anordnung erginge und Gastwirte wieder öffnen dürften, bräche ein Chaos aus, das mit dem Infektionsschutz nicht vereinbar sei. Außerdem wäre die Not der Gastwirte durch Regierungsgelder abgefedert, so dass die Berufsfreiheit der Wirte hinter dem (angeblichen) Infektionsschutz der Allgemeinheit zurückstehen müsste. Diese Rechtssprechung ist nicht mehr nachvollziehbar!
Beschluss des SächsVerfGH vom 25.02.2021, Aktenzeichen Vf. 19-IV--21
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"Regierungsgelder"? "Berufsfreiheit"? Wovon reden die? Etwa von unseren Steuern und Abgaben? Etwa von angeordneten Berufsverboten? Wo bleiben die mit Abgaben finanzierten Berufsverbände? Warum muss ein einzelner Wirt klagen? Betrift alle Branchen. Sie nehmen deine Abgaben, bestimmen ob du in deinem Beruf arbeiten darfst. Wo bleibt der Einspruch von den Verbänden? Wo sind in dieser Existenz bedrohenden Situation die Gewerkschaften der Mitarbeiter? Sie nehmen die Beiträge und ???
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