Wie war das einst mit dem Radikalen Erlass ??? Diese Frau zeigt immer mehr ihr stalinistischen / faschistoides Gesicht !!!!
Didi Klarname
Wie war das nochmal, steht da nicht im GG Art. 3, das niemand benachteiligt werden darf, egal welche Religion, Geschlecht oder politische Einstellung dieser hat. Diese "Säuberung" verstößt dann ganz klar gegen das GG.
Diese "Säuberung" verstößt dann ganz klar gegen das GG.