6 comments

C.M.L.
Ist ja auch verhöhnungswert.....
Das Rattenloch an der Spree muss für den Schaden aufkommen.Wer Verbrechern Unterkunft gewehrt ist Mitschuldig.
Das kann ja nur Freispruch für die Remmos geben
Was ist eigentlich mit der Chefin der Dresdener Kunstsammlungen Ackermann, dass die Diebe durch ein simples Fenster und mit Äxten den
Raub durchführen konnten, liegt doch in ihrer Verantwortlichkeit.