+ + + KNÜLLER DES TAGES + + +
ANTRAG VON RA BAHNER WIRD STATTGEGEBEN:
PCR-DROSTEN VON DER CHARITÉ ALS SACHVERSTÄNDIGER GELADEN!
DAS WIRD SPANNEND!!!
QUELLE: RECHTSANWÄLTIN BEATE BAHNER
Rechtsanwältin Beate Bahner‼️ Hier kommt der absolute Knüller des Tages:
Meine Mandantin hat nach ihrer Einreise nach Deutschland einen PCR-Test verweigert und deswegen ein Bußgeld erhalten. In meiner Begründung habe ich dargelegt, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen könne. Das Amtsgericht hat jetzt auf meinen Antrag hin ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Und jetzt ratet mal, wer beauftragt wurde...
Dies ist für mich das Highlight des Monats!
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