He ihr zwei, einfach mal so. Bitte verwendet „denken“ und nicht „nachdenken“ . Nachdenken ist immer danach, das heißt, zu spät. Ansonsten guter Job den ihr macht 👍👍
Landesregierung/Ministerium für Gesund/Soziales etc. schreibt mir auf Anfrage: (evtl. braucht jemand so etwas - z.B. ein Anwalt ?) - bei Bedarf Original mail HAUSRECHT SUPERMARKT Sehr geehrte Frau ………
vielen Dank für Ihre Nachricht. Einige Verantwortliche und Betreiber von Supermärkten gewähren Menschen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen können, keinen Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten – auch dann, wenn diese durch ein ärztliches Attest von der Tragepflicht befreit sind. In diesen Fällen berufen sie sich auf ihr Hausrecht. Wir können sehr gut nachvollziehen, warum sie sich als Betroffene über diese Maßnahmen wundern. Tatsächlich ist diese Situation für alle Beteiligten – auch die jeweiligen Verantwortlichen – schwierig. Denn diese sind für die Umsetzung der Maskenpflicht in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig und werden bei Verstößen mit einem Bußgeld belangt. In Einzelfällen ist es daher oft schwierig abzuwägen, ob die betroffenen Personen tatsächlich von der sogenannten „Maskenpflicht“ befreit sind oder nicht. Zudem sind die Betreiber im Sinne des Arbeitsschutzes für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich und sehen diese oftmals durch Personen, die auf das Tragen einer MNB verzichten (müssen), gefährdet. Auch für andere Kunden ist es oft nur schwer nachvollziehbar, aus welchen Gründen andere Kunden auf das Tragen einer MNB verzichten. Dies sorgt oft für Unruhe in den Geschäftsräumen. Aus diesen Gründen treffen viele Verantwortliche die Entscheidung, den Zutritt zu den Räumlichkeiten ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verwehren. Im Zwiegespräch mit den Betreibern können erfahrungsgemäß Lösungen gefunden werden. So könnten sich Betroffene mit dem Markt darauf einigen, die Räumlichkeiten zwar ohne Mund-Nasen-Schutz, aber mit einem sogenannten Face-Shield zu betreten. Dieses gilt zwar nicht als adäquater Ersatz für eine MNB, zeigt aber nicht zuletzt, dass die Betroffenen trotz ihrer medizinischen Hintergründe zu den Schutzmaßnahmen stehen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort helfen zu können und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Frau ………
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Einige Verantwortliche und Betreiber von Supermärkten gewähren Menschen, die keine
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen können, keinen Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten – auch dann, wenn diese durch ein ärztliches Attest von der Tragepflicht
befreit sind.
In diesen Fällen berufen sie sich auf ihr Hausrecht. Wir
können sehr gut nachvollziehen, warum sie sich als Betroffene über diese Maßnahmen wundern. Tatsächlich ist diese Situation für alle Beteiligten – auch die jeweiligen Verantwortlichen – schwierig.
Denn diese sind für die Umsetzung der Maskenpflicht in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig und werden bei Verstößen mit einem Bußgeld belangt. In Einzelfällen ist es daher oft schwierig abzuwägen, ob die betroffenen Personen tatsächlich von der sogenannten „Maskenpflicht“ befreit sind oder nicht.
Zudem sind die Betreiber im Sinne des Arbeitsschutzes für die Gesundheit Ihrer
Mitarbeiter verantwortlich und sehen diese oftmals durch Personen, die auf das Tragen einer MNB verzichten (müssen), gefährdet.
Auch für andere Kunden ist es oft nur schwer nachvollziehbar, aus welchen Gründen andere Kunden auf das Tragen einer MNB verzichten. Dies sorgt oft für Unruhe in den Geschäftsräumen.
Aus diesen Gründen treffen viele Verantwortliche die Entscheidung, den Zutritt zu den Räumlichkeiten ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verwehren.
Im Zwiegespräch mit den Betreibern können erfahrungsgemäß Lösungen gefunden werden. So könnten sich Betroffene mit dem Markt darauf einigen, die Räumlichkeiten zwar ohne Mund-Nasen-Schutz, aber mit einem sogenannten Face-Shield zu betreten. Dieses gilt zwar nicht als adäquater Ersatz für eine
MNB, zeigt aber nicht zuletzt, dass die Betroffenen trotz ihrer medizinischen Hintergründe zu den Schutzmaßnahmen stehen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort helfen zu können und wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Corona-Team