Und immer wieder muß man sich den Hühnerzüchter anschauen...🤑🤑🤑
XYZ
Sie wiederholen Sprechblasen ohne jede konkrete inhaltliche Substanz.
Wenn also Frau Weidel öffentlich als "Nazischlampe" beleidigt wird, ist das eine zulässige Meinungsäußerung, der Linksextremist Böhmermann darf im ÖRR den türkischen Präsidenten vor Millionenpublikum straffrei als "Ziegen- und Schafeficker" beleidigen, dessen "Gelöt" schlimmer stinke, als ein "Schweinefurz", der angeblich "Mädchen schlägt" und "Kinderpornos schaut" usw., während Leute, die nicht dem linken Spektrum angehören, für ein satirisches Meme: "Ich hasse die Meinungsfreiheit" als Kritik an der einseitigen Zensurpraxis zu 7 Monaten verdonnert werden.
Und weil ein willfähriger Richter das abgesegnet hat, ist das angeblich richtig.
Im Verlauf der Geschichte hat sich die Richterschaft stets den Herrschenden angebiedert, zuletzt in der "demokratischen" DDR, davor im sog. 3. Reich. Dass Sie eine moralisch verkommene Type sind, die Rechtsbrüche rechtfertigt, wenn diese von der Obrigkeit bzw. deren Behörden abgesegnet werden, hätten Sie nicht noch einmal bestätigen müssen. Ich wusste das bereits.
Jedes Unrechtsregime lässt seine Missetaten von willfährigen Richtern absegnen, das war seit jeher so und wer es für in Ordnung befindet, was Böhmermann absonderte über ein ihm missliebiges Staatsoberhaupt und dass Frau Weidel straffrei als Nazischlampe tituliert werden darf, während oppositionelle Kräfte für das harmlose Meme "ich hasse die Meinungsfreiheit" 7 Monate bekommen, der ist sehr offensichtlich ein moralisch verkommener Untertan, der hier zudem nichts als inhaltsleere Sprechblasen absondert und die Verlautbarungen der Machthaber nachplappert.
Hass ist nicht strafbar PUNKT. Es gibt keinen StGB-Paragrafen, der Hass unter Strafe stellt, es gibt keinen BGB-Paragrafen, der Hass verbietet und es gibt auch keine Verfassungsartikel, welcher angeblichen Hass des Staatsvolkes verbietet. Es gibt keine "Form von Hass", die verboten ist. Sie LÜGEN schon wieder.
Dass der der Regierung unterstellte sog. Verfassungsschutz die oppositionelle AfD als rechtsextrem einstuft, ist rechtlich völlig ohne Belang.
Vor Untertanen, wie Ihnen, ohne die kein Unrechtsstaat funktionieren würde, kann es einen nur zutiefst grausen. Es gab sie im Dritten Reich, es gab sie in der DDR und es gibt die Untertanen, die alles absegnen und nachplappern, was die Machthaber treiben, schon wieder. WEHRET DEN ANFÄNGEN!!!!!
XYZ
Ihre "Begründungen" sind hervorragende Beispiele für Rechtsprechung mit zweierlei Maß. Wer sich derartige Begründungen kritiklos zu eigen macht, ist ein Untertan, der sich jeder Art von Unrechtssystem anbiedert und unterwirft und erbarmungslos jede Art von schwerem Unrecht rechtfertigt. Solche gab es schon immer und sie haben die Menschheit schon viele Male ins Verderben gestürzt. Vor solchen Leuten kann es einen nur grausen. Sie plappern ständig nur kritiklos die Verlautbarungen der Herrschenden nach.
Der Luzifer
Warum drehen eigentlich alle Systemlinge frei weil eine auf Staatsknete basierende Verpetzungsfirma namens Hasshilfe nicht mehr in Donalds Land reisen darf? Die sind do angeblich immer so gegen Hass & Hetze
XYZ
Wie oft wollen Sie ihre inhaltsfreien Sprechblasen noch wiederholen? Selbstverständlich ist der Verfassungsschutz politisch gesteuert. Völlig wurscht, was die betonen. Wenn Sie noch immer nicht verstanden haben, dass es selbstverständlich eine üble Beleidigung unter jeder Gürtellinie darstellt, Frau Weidel als Nazischlampe zu titulieren und Erdogan als stinkenden Ziegenficker usw., dann sind Sie eben, wie schon erläutert und begründet, moralisch völlig verkommen. Übrigens wurde seinerzeit extra für den Linksextremisten Böhmermann der § 103 StGB abgeschafft, weil die Ahndung schwerer Beleidigungen gegen ausländische Staatsoberhäupter angeblich nicht mehr zeitgemäß sei. Dafür wurde der 188 StGB massiv verschärft, die Majestätsbeleidigung einheimischer Politiker der Einheitspartei, da reicht jetzt schon der Begriff "Schwachkopf" oder ich hasse die Meinungsfreiheit für Einbrüche im Morgengrauen und Entwendung von technischen Geräten und hohe Strafen. "Ziegenficker" und "Nazischlampe" ist natürlich viiiiiiiiel harmloser, als "Schwachkopf professional". Heerscharen einheimischer Politiker kriminalisieren die Bürger, die Kritik wagen, mittels sog. "Meldeportale", wie sie auch die Stasi betrieb und halten mit ihren inflationären Strafanträgen die Ermittlungsbehörden auf Trab, sodass diese keine ausreichenden Kapazitäten für echte Straftaten, wie z.B. Mord, Vergewaltigung usw. haben. Verkommener geht es nicht.
Extra für den Linksextremisten B. abgeschafft: (1)Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) 1 Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. 2 Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
Saublöde, irrelevante Frage. Ich mag auch keine dummen Menschen, mag keinen Regen usw., käme aber trotzdem nie auf die abwegige Idee, Dummheit unter Strafe zu stellen oder Regen zu verbieten.
XYZ
In einer freien Gesellschaft darf jeder Beliebiges widerlich finden. Ich finde übrigens die Zurschaustellung von Geschlechtsorganen im öffentlichen Raum auch widerlich, ganz besonders in Gegenwart von Kindern. Offensichtlich lieben Sie Diktaturen und staatliche Meldestellen nach Vorbild der Stasi, die die Bevölkerung zum Denunzieren ihrer Nachbarn und ihrer Verwandten und Freunde aufrufen. DAS FINDE ICH WIDERLICH. Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Ohne Blockwarte und Denunzianten gibt es keine Diktatur.
Winchester
Habe auch schon eine Anzeige von Correctiv bekommen
Ungeheuerlich, dass wir diese widerlichen Denunziationsportale im Stasi-Style mit unseren Steuergeldern bezahlen müssen.
Law and Order
Daran erkennst du diese Meinungs Polizei, Sie wollen die Wahrheit mit diesen Mitteln unterdrücken und zerstören, damit Sie ihre Verbrecher Geschäfte weiter betreiben können.
Anders Hansen
Ich hoffe da kommt von den Amis noch mehr als nur Einreise Verbot, diese rot - grüne Pest muss ein für allemal erledigt werden. 🤡😁
Norbert Götz
Hallo. Wen man diese Fressen sieht, vergeht einem jeder Appetit.
Jetzt beschönigst du sogar offen das dritte Reich 🤣🤣🤣 Zu groß die Verbundenheit mit deinen Vorfahren. Immer diese linken Nazi Schweine.
Godwins law zieht einfach immer. Man kann die Nazi-Keule historisch korrekt gegen euch verwenden nach all der Framing Vorarbeit von euch. Voll praktisch oder?🤭 Verwende das Momentum des Gegners gegen ihn
Art of War Sun Tzu
Totale Machtübernahme bis zur absoluten Vernichtung des linksgrünen Kulturmarxisten.
Oliver, der Phrasendrescher, benötigt Hilfe beim Denken.
XYZ
Pädophile erkennt man daran, dass sie zwischen natürlicher Nacktheit beim Sonnenbaden und dem provokanten, sexualisierten Zurschaustellen ihrer Geschlechtsteile im Nuttenstyle nicht unterscheiden.
Wenn also Frau Weidel öffentlich als "Nazischlampe" beleidigt wird, ist das eine zulässige Meinungsäußerung, der Linksextremist Böhmermann darf im ÖRR den türkischen Präsidenten vor Millionenpublikum straffrei als "Ziegen- und Schafeficker" beleidigen, dessen "Gelöt" schlimmer stinke, als ein "Schweinefurz", der angeblich "Mädchen schlägt" und "Kinderpornos schaut" usw., während Leute, die nicht dem linken Spektrum angehören, für ein satirisches Meme: "Ich hasse die Meinungsfreiheit" als Kritik an der einseitigen Zensurpraxis zu 7 Monaten verdonnert werden.
Und weil ein willfähriger Richter das abgesegnet hat, ist das angeblich richtig.
Im Verlauf der Geschichte hat sich die Richterschaft stets den Herrschenden angebiedert, zuletzt in der "demokratischen" DDR, davor im sog. 3. Reich. Dass Sie eine moralisch verkommene Type sind, die Rechtsbrüche rechtfertigt, wenn diese von der Obrigkeit bzw. deren Behörden abgesegnet werden, hätten Sie nicht noch einmal bestätigen müssen. Ich wusste das bereits.
Jedes Unrechtsregime lässt seine Missetaten von willfährigen Richtern absegnen, das war seit jeher so und wer es für in Ordnung befindet, was Böhmermann absonderte über ein ihm missliebiges Staatsoberhaupt und dass Frau Weidel straffrei als Nazischlampe tituliert werden darf, während oppositionelle Kräfte für das harmlose Meme "ich hasse die Meinungsfreiheit" 7 Monate bekommen, der ist sehr offensichtlich ein moralisch verkommener Untertan, der hier zudem nichts als inhaltsleere Sprechblasen absondert und die Verlautbarungen der Machthaber nachplappert.
Hass ist nicht strafbar PUNKT. Es gibt keinen StGB-Paragrafen, der Hass unter Strafe stellt, es gibt keinen BGB-Paragrafen, der Hass verbietet und es gibt auch keine Verfassungsartikel, welcher angeblichen Hass des Staatsvolkes verbietet. Es gibt keine "Form von Hass", die verboten ist. Sie LÜGEN schon wieder.
Dass der der Regierung unterstellte sog. Verfassungsschutz die oppositionelle AfD als rechtsextrem einstuft, ist rechtlich völlig ohne Belang.
Vor Untertanen, wie Ihnen, ohne die kein Unrechtsstaat funktionieren würde, kann es einen nur zutiefst grausen. Es gab sie im Dritten Reich, es gab sie in der DDR und es gibt die Untertanen, die alles absegnen und nachplappern, was die Machthaber treiben, schon wieder. WEHRET DEN ANFÄNGEN!!!!!
Extra für den Linksextremisten B. abgeschafft:
(1)Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im
Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft.
(2) 1 Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. 2 Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
DAS FINDE ICH WIDERLICH.
Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Ohne Blockwarte und Denunzianten gibt es keine Diktatur.
Immer diese linken Nazi Schweine.
Godwins law zieht einfach immer. Man kann die Nazi-Keule historisch korrekt gegen euch verwenden nach all der Framing Vorarbeit von euch. Voll praktisch oder?🤭
Verwende das Momentum des Gegners gegen ihn
Art of War Sun Tzu
Totale Machtübernahme bis zur absoluten Vernichtung des linksgrünen Kulturmarxisten.