Ausländern im Ausland einfach mal die "Grundrechte des Grundgesetzes" zu verleihen um so den Auslandsnachrichtendienst in seiner Arbeit massiv einzuschränken, so etwas gibt es nirgendwo sonst außer in Deutschland. Ein weiteres Beispiel dafür dass die deutsche Justiz die Rechte ausländischer Bürger vor dem Schutz und der Sicherheit der eigenen Bürger stellt.
"Im vergangenen Mai dann ließ das Bundesverfassungsgericht ein spektakuläres Grundsatzurteil folgen, mehr als 300 Seiten dick. Das höchste deutsche Gericht tadelte den Geheimdienst: Beim Überwachen von Ausländern im Ausland sei nicht alles erlaubt. Die Grundrechte des Grundgesetzes seien auch dort stets zu beachten. Ausländer seien kein "Freiwild" für die deutschen Überwacher. Die Bindung an das Grundgesetz gelte, was die Bundesregierung jahrelang bestreiten wollte, auch für die Lauscher und Hacker hinter dem BND-Zaun."
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesnachrichtendienst-egmr-geheimdienst-1.5169941