Der Sven-ja, der ist ein ganz böser: Konkret ging es um zwei Sachverhalte. Einmal hat Liebich auf einer von ihr veranstalteten Demonstration im Dezember 2019 über Mikrofon die an die Vereinigung "Omas gegen Rechts" gerichtete sinngemäße Aufforderung geäußert, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort sexuell hinzugeben, "auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt". Das Landgericht wertete diese Äußerung dahingehend, Liebich unterstelle allen Flüchtlingen, Frauen zu vergewaltigen, und sah in dieser Unterstellung eine Aufstachelung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Weiterhin hatte Liebich in einem von ihr betriebenen Online-Shop einen Baseballschläger angeboten, der mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" versehen war. Mit diesem Produkt habe die Angeklagte dazu aufrufen wollen, die Behörden gewaltsam dabei zu unterstützen, ausreisepflichtige Ausländer beziehungsweise Flüchtlinge abzuschieben. Die Frage, in welcher Haftanstalt Liebich, die ihr Geschlecht gewechselt hat, die Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, ist wie in jedem Fall nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt hatte in der Vergangenheit betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine "missbräuchliche" Änderung des Personenstandes vorliegt. Und um das "Selbstbestimmungsgesetz" auf den Arm zu nehmen, bezeichnet er sich jetzt als Frau. Also ich finde, ein Tritt träfe hier wirklich den falschen.
Einen kräftigen Tritt zwischen die Beine sollte Klarheit schaffen.
Bleibt ihr bei dem Thema mal bitte am Ball und berichtet bitte, wenn's da was neues gibt 😂
Konkret ging es um zwei Sachverhalte. Einmal hat Liebich auf einer von ihr veranstalteten Demonstration im Dezember 2019 über Mikrofon die an die Vereinigung "Omas gegen Rechts" gerichtete sinngemäße Aufforderung geäußert, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort sexuell hinzugeben, "auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt". Das Landgericht wertete diese Äußerung dahingehend, Liebich unterstelle allen Flüchtlingen, Frauen zu vergewaltigen, und sah in dieser Unterstellung eine Aufstachelung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge.
Weiterhin hatte Liebich in einem von ihr betriebenen Online-Shop einen Baseballschläger angeboten, der mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" versehen war. Mit diesem Produkt habe die Angeklagte dazu aufrufen wollen, die Behörden gewaltsam dabei zu unterstützen, ausreisepflichtige Ausländer beziehungsweise Flüchtlinge abzuschieben.
Die Frage, in welcher Haftanstalt Liebich, die ihr Geschlecht gewechselt hat, die Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, ist wie in jedem Fall nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt hatte in der Vergangenheit betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine "missbräuchliche" Änderung des Personenstandes vorliegt. Und um das "Selbstbestimmungsgesetz" auf den Arm zu nehmen, bezeichnet er sich jetzt als Frau. Also ich finde, ein Tritt träfe hier wirklich den falschen.