Du hast als Patient mit Deiner Unterschrift auf der 'Versichertenkarte' stillschweigend selbst den Auftrag zur Impfung gegeben. D.h. die Haftbarkeit und den Schadenersatz bekommst Du, wenn noch Kohle auf deinem Versicherungskonto/ Kolateral- oder Schuldkonto sein würde unter Deiner Beweispflicht, dass Du als Auftragsgeber nicht fahrlässig gehandelt hast. Finde den Fehlet.