Verfahren eingestellt: Keine Strafe für Messerstecher von Gelenau!Der Messerangriff eines Asylbewerbers im erzgebirgischen Gelenau sorgte im Mai 2024 für große Empörung. Wochenlang hatte der 34-Jährige, der in einem Asylheim in Drebach lebte, die Region in Angst und Schrecken gesetzt, vor der Tat mehrere Frauen sexuell belästigt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Mann jedoch eingestellt, er wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Es würde ein Verfahrenshindernis bestehen.
Konkret haben die Behörden den Mann mittlerweile in den Senegal abgeschoben, was natürlich grundsätzlich zu begrüßen ist. Aber: Die Opfer der Attacke, insbesondere der angestochene Bürger von Gelenau werden nicht erleben, dass der senegalische Messer-Mann vor einem Gericht steht. Das ist ein Zustand, der nicht zufriedenstellend sein kann. Und wer weiß, wann der Senegalese wieder in Deutschland auftaucht...FREIE SACHSEN: Wir zeigen, was andere verschweigen - folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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Clever.
Aber er kommt bestimmt bald zurück.
Es geht auch um das Signal, dass hier ausgesendet wird (neudeutsch Message); nämlich, dass es keine Strafen für Verbrecher gibt.
Die sog. Abschiebung ist doch auf jeden Fall mit einer Rückkehr verbunden; das ist doch sonnenklar. Das Land spielt dabei keine Rolle.
Die Frage ist doch aber:
Worin besteht die Strafe?🤮🤮🤮
Ihr glaubt doch nicht das der wirklich weg ist, die Weisungs gebundene Justiz bekommt von Faser und Berbock gesagt was gemacht wird im Auftrag von Sorros und seinen Freunden der CIA.