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Ich denke die Amnestie müsste an ein Wiedergutmachungsprogramm geknüpft werden. Nicht nur bekennen. Verantwortung für etwas zu übernehmen bedeutet, dass Wiedergutmachung geleistet wird.
Feli 🍀
Ich denke die Amnestie müsste an ein Wiedergutmachungsprogramm geknüpft werden. Nicht nur bekennen. Verantwortung für etwas zu übernehmen bedeutet, dass Wiedergutmachung geleistet wird.
Die Wiedergutmachung besteht darin, öffentlich zu seinen Fehlern stehen zu müssen und alle wissen es. Bei jeder Bewerbung schauen Arbeitgeber erst mal auf die Prangerseite. Das ist schon schwer genug. Mit Vergeltung kommen wir nicht weiter. Aber vielleicht hast Du ja einen guten konkreten Vorschlag?
Hans U. P. Tolzin
Die Wiedergutmachung besteht darin, öffentlich zu seinen Fehlern stehen zu müssen und alle wissen es. Bei jeder Bewerbung schauen Arbeitgeber erst mal auf die Prangerseite. Das ist schon schwer genug. Mit Vergeltung kommen wir nicht weiter. Aber vielleicht hast Du ja einen guten konkreten Vorschlag?
Eine Wiedergutmachung besteht in der Regel darin, dass der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird. Das hat nichts mit Bestrafung oder Inhaftierung zu tun, davon hat keiner was, weder der Bestrafte, noch der Rest der Gesellschaft. Eine Wiedergutmachung würde darin bestehen, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, der den entstandenen Schaden ausgleicht. Die Datenbank, die die Bekenntnisse der Taten listet, müsste auch die Eintragung der Wiedergutmachung enthalten und eine Ausreichend große Zahl an Menschen, die bereits anerkannter Teil der Gesellschaft sind, müssten der Wiedergutmachung zustimmen, dass sie ausreicht um den Betreffenden wieder als Teil der Gesellschaft akzeptieren zu können.
Bekennen die Täter nur ihre Taten wird das zu keiner Rehabilitierung führen. Das Problem ist die riesige Menge an Tätern. Die können unmöglich alle eingesperrt werden und es wird auch nichts bringen, sie einfach alle an den Pranger zu stellen, sie können gar nicht alle aus ihren Positionen entfernt und ersetzt werden. Man muss ihnen einen Weg bieten, über den sie zurück finden und wieder ein wertvoller Teil der Gesellschaft werden können.
Ein Richter, der z.B. Unschuldige verurteilt hat, müsste natürlich dafür sorgen, dass alle diese Fälle erneut aufgerollt werden und die Unschuldigen vollumfänglich rehabilitiert werden. Er würde dies ohne Bezahlung machen, denn er wurde ja bereits bezahlt dafür, dass er die Leute verurteilte. Darüber hinaus könnte er künftig einen Teil seines Gehaltes an eine Hilfsorganisation spenden, die solche Menschen unterstützt, die zu unrecht verurteilt wurden.
Die Wiedergutmachungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, die Wiedergutmachung Leistenden, sollten sich die Gedanken machen, wie sie den angerichteten Schaden ausgleichen können und die Gesellschaft und Opfer des Schadens sollten die Befugnis haben, die geleistete Wiedergutmachung als ausreichend zu akzeptieren und damit eine Rückkehr in die Gesellschaft zu erlauben, oder auch (mit Begründung, z.B. "nicht ausreichend") abzulehnen
Feli 🍀
Eine Wiedergutmachung besteht in der Regel darin, dass der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird. Das hat nichts mit Bestrafung oder Inhaftierung zu tun, davon hat keiner was, weder der Bestrafte, noch der Rest der Gesellschaft. Eine Wiedergutmachung würde darin bestehen, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, der den entstandenen Schaden ausgleicht. Die Datenbank, die die Bekenntnisse der Taten listet, müsste auch die Eintragung der Wiedergutmachung enthalten und eine Ausreichend große Zahl an Menschen, die bereits anerkannter Teil der Gesellschaft sind, müssten der Wiedergutmachung zustimmen, dass sie ausreicht um den Betreffenden wieder als Teil der Gesellschaft akzeptieren zu können. Bekennen die Täter nur ihre Taten wird das zu keiner Rehabilitierung führen. Das Problem ist die riesige Menge an Tätern. Die können unmöglich alle eingesperrt werden und es wird auch nichts bringen, sie einfach alle an den Pranger zu stellen, sie können gar nicht alle aus ihren Positionen entfernt und ersetzt werden. Man muss ihnen einen Weg bieten, über den sie zurück finden und wieder ein wertvoller Teil der Gesellschaft werden können. Ein Richter, der z.B. Unschuldige verurteilt hat, müsste natürlich dafür sorgen, dass alle diese Fälle erneut aufgerollt werden und die Unschuldigen vollumfänglich rehabilitiert werden. Er würde dies ohne Bezahlung machen, denn er wurde ja bereits bezahlt dafür, dass er die Leute verurteilte. Darüber hinaus könnte er künftig einen Teil seines Gehaltes an eine Hilfsorganisation spenden, die solche Menschen unterstützt, die zu unrecht verurteilt wurden. Die Wiedergutmachungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, die Wiedergutmachung Leistenden, sollten sich die Gedanken machen, wie sie den angerichteten Schaden ausgleichen können und die Gesellschaft und Opfer des Schadens sollten die Befugnis haben, die geleistete Wiedergutmachung als ausreichend zu akzeptieren und damit eine Rückkehr in die Gesellschaft zu erlauben, oder auch (mit Begründung, z.B. "nicht ausreichend") abzulehnen
Ok, die Wiedergutmachung musste dann sehr spezifisch formuliert werden. Z. B. für Richter. Schreib das doch mal als Entgegnung zusammen. Ich bring das dann evtl. im nächsten impf-report als Diskussionsbeitrag.
Wenn Du Deine Entgegnung hier posten würdest, könntten sich andere daran beteiligen. Mir ist sehr an einer öffentlichen Diskussion gelegen.
https://tolzin.substack.com/p/warum-eine-echte-aufarbeitung-des
Ah jetzt 💡
Ich soll auf der Homepage unter dem Artikel schreiben 💡
Dann kopiere ich meinen Text da mal rein
Hans U. P. Tolzin
Wenn Du Deine Entgegnung hier posten würdest, könntten sich andere daran beteiligen. Mir ist sehr an einer öffentlichen Diskussion gelegen. https://tolzin.substack.com/p/warum-eine-echte-aufarbeitung-des
Irgendwie geht es nicht. Wenn ich da etwas posten will muss ich mein Name und E-mail eingeben und wenn ich das mache und auf posten drücke, dann heißt es, ich soll mein Profil aktualisieren?
Hans U. P. Tolzin
Ok, die Wiedergutmachung musste dann sehr spezifisch formuliert werden. Z. B. für Richter. Schreib das doch mal als Entgegnung zusammen. Ich bring das dann evtl. im nächsten impf-report als Diskussionsbeitrag.
Ich denke, es wäre praktikabler, wenn man die individuelle Wiedergutmachung nicht vorschreibt, sondern jeder, der seine Taten bekennt, überlegt sich selbst, was er als Wiedergutmachung leisten sollte, um den von ihm verursachten Schaden wieder gut zu machen. Dann leistet er diese Wiedergutmachung und bittet damit um Amnestie und Wiederaufnahme in die Gesellschaft. Was spezifisch definiert werden müsste, wäre, wer genau berechtigt ist, die Wiedergutmachung zu akzeptieren, bzw abzulehnen und wie viele im Einzelfall zustimmen müssen, damit eine Amnestie gewährt wird. Bzw. wie viele es bräuchte, damit die Amnestie abgelehnt wird.