😟MASKENBEFREITE KINDER WERDEN ZUR MASKE GEZWUNGEN

Gerade diese Nachricht in meiner Gruppe erhalten... Es ist einfach unglaublich, was in diesem Land abgeht. Sind die Schulen alle von autoritÀtshörigen Hobby-Nazi-Schulleitern besetzt ?!

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit

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Es sind KriegszustĂ€nde ... 😱
Julia Plasa
Schulleiter und ausgewĂ€hlte LehrkrĂ€fte haben im Jahr 2020 einen Corona-Bonus bekommen (500€ steuerfrei, zumindest in Bayern).
Ebenso alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bundesweit, die bei der grĂ¶ĂŸten Plandemie aller Zeiten mitgespielt haben (z.B. MA der Agenturen fĂŒr Arbeit).
Es ist tatsÀchlich Krieg gegen alle Völker, und covid ist des Feindes Wunderwaffe
Wir haben seit September auch immer wieder eine Suspendierung fĂŒr unseren 1. KlĂ€ssler, trotz Attest. Wir wohnen in nordwesten von Niedersachsen. Wenn noch jemand hier aus der Ecke kommt, können wir ja eine Selbsthilfegrupppe aufmachen und unsere Kinder zuhause unterrichten.
Karin Meuter
Das ist unglaublich. Ich könnte nur noch kotzen... Ich bin selber maskenbefreit da ich COPD habe und weiß genau das uns dieser den Atem nimmt. Das tut echt im Herz weh die Kleinen zu tyranisieren
wie auch Lehrer zu Verbrechern werden, und das System stĂŒtzen wird mir immer ein RĂ€tsel bleiben, und solchen Leuten soll man seine Kinder anvertrauen, Pfui
Ruben
Nicht die Schulen verklagen sondern Privatrechtlich die Lehrer angehen den muss es im Portemonnaie weh tun. Schmerzensgeld, Nötigung und was sonst noch das Gesetzbuch hergibt und die als Privatperson platt machen und so das es weh tut.
Hermann Götzler
Nach § 225 Abs. 1 StGB („Misshandlung von Schutzbefohlenen“) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10
Jahren bestraft, wer Personen in seiner Obhut unter 18 Jahren „quĂ€lt“.
Abs. 2: Der „Versuch ist strafbar“.
Abs. 3: Mit Mindeststrafe von einem Jahr, also als Verbrechen, wird nach Abs. 2 bestraft, wenn Schutzbefohlene durch
die Qual in die Gefahr einer „erheblichen SchĂ€digung der seelischen Entwicklung“ gebracht werden.
„QuĂ€len“ im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist (Zitat BGH) „das Verursachen lĂ€nger dauernder oder sich wiederholender
(erheblicher) ... Leiden körperlicher oder seelischer Art.“ Jede Mund-Nasen-Bedeckung schrĂ€nkt die Ein- und Ausatmung
ein. Dem Körper wird weniger Sauerstoff zugefĂŒhrt und es kommt zur RĂŒckatmung von CO2. Masken bestehen zudem
oft aus toxischem Material und können dadurch zu weiteren GesundheitsschĂ€den fĂŒhren. Außerdem verhindern Mund-
Nasen-Bedeckungen, dass die fĂŒr die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Mimik wahrgenommen wird.
AnwĂ€lte fĂŒr AufklĂ€rung sind ĂŒberzeugt, dass Kinder und Jugendliche durch Mund-Nasen-Bedeckungen „wiederholenden
erheblichen Leiden körperlicher oder seelischer Art“ ausgesetzt sind. Es liegt sogar nahe, dass die StrafschĂ€rfung gem.
§ 225 Abs. 3 StGB greift. Masken oder damit zusammenhĂ€ngende Maßnahmen verursachen nĂ€mlich die Gefahr einer
erheblichen SchĂ€digung der seelischen Entwicklung“ von Schutzbefohlenen.
Wir empfehlen daher, gegen die Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen zu remonstrieren. Bitte informieren Sie
sich!
Sie haften persönlich strafrechtlich und zivilrechtlich mit ihrem gesamten Privatvermögen fĂŒr gesundheitliche und
seelische SchÀden!
Die wirklichen Gefahren des Corona-Virus legitimieren nicht die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Kinder,
Jugendliche, Lehrer und Eltern sind durch Corona-Viren nicht ĂŒber das allgemeine Lebensrisiko hinaus betroffen.
Keine Panik bald kommt das Jugendamt und nimmt die Kinder in opput... Ist mir so ergangen
Lerefh Lerevier
Wieder sprechen!!!! Ohne Verdacht darf nicht getestet werden !!!
Ja man muss auch nicht testen es ist “freiwillig” (wie alles in dieser Plandemie). Aber 99% der Eltern finden das Testen eine GANZ TOLLE IDEE đŸ€ź ...meine Kids sind in einem freilern Projekt - ohne Tests und Maske 🙏🙏 trotzdem kann ich nicht fassen wie viele Eltern ihren Kindern sowas antun!!