Zur RemonstrationsPFLICHT (kein "Recht") in Deutschland:
"Remonstrationspflicht
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt."
Das Beamtenstatusgesetz regelt die Pflichten des Beamten/der Beamtin, aber auch seine Rechte. Zu seinen Pflichten gehört es, seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen (§ 35) und sie von rechtswidrigem Tun warnend abzuhalten (§ 36 Abs. 2).
"Unsere" Polizei ist immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen. Worum es auch immer geht, ein beliebter Hinweis der Polizei ist stets: wir tun doch nur unsere Pflicht. Doch wissen "unsere" pflichtbewussten "Ordnungshüter" eigentlich, welche Pflichten sie haben und welche Pflichten sie sich nur einbilden? In diesem Artikel soll es um eine unter PolizeibeamtInnen eher unbekannte bzw. ignorierte Pflicht gehen - die Remonstrationspflicht.
Durch die Beamtengesetze werden Polizistinnen und Polizisten verpflichtet, dienstliche Anordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Trotzdem zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass nur in ganz wenigen Fällen diese Verpflichtung wahrgenommen wird. Zahlreiche Vorfälle hätten in der Vergangenheit dazu Anlaß gegeben: z.B. Hamburger Kessel, Celler Loch, Massenfestnahmen im KOMM Nürnberg, polizeiliches Einschreiten während des Weltwirtschaftsgipfels in München. Die persönliche Verantwortung darf uns PolizistInnen nicht abgenommen werden. Dies muss auch bei neuen Polizeigesetzen beachtet werden. Wir dürfen nicht aus der Remonstrationspflicht entlassen werden.
Zur RemonstrationsPFLICHT (kein "Recht") in Deutschland:
"Remonstrationspflicht
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt."
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
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Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 56 Verantwortlichkeit des Beamten; Remonstrationsrecht
https://www.gkoeddigital.de/ce/56-verantwortlichkeit-des-beamten-remonstrationsrecht/detail.html
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Das Beamtenstatusgesetz regelt die Pflichten des Beamten/der Beamtin, aber auch seine Rechte. Zu seinen Pflichten gehört es, seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen (§ 35) und sie von rechtswidrigem Tun warnend abzuhalten (§ 36 Abs. 2).
https://www.gew-berlin.de/beamtinnen/remonstration/
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Zur Pflichtvergessenheit "unserer" Polizei
"Unsere" Polizei ist immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen. Worum es auch immer geht, ein beliebter Hinweis der Polizei ist stets: wir tun doch nur unsere Pflicht. Doch wissen "unsere" pflichtbewussten "Ordnungshüter" eigentlich, welche Pflichten sie haben und welche Pflichten sie sich nur einbilden? In diesem Artikel soll es um eine unter PolizeibeamtInnen eher unbekannte bzw. ignorierte Pflicht gehen - die Remonstrationspflicht.
https://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/00-1/polizei.html
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Durch die Beamtengesetze werden Polizistinnen und Polizisten verpflichtet, dienstliche Anordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
Trotzdem zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass nur in ganz wenigen Fällen diese Verpflichtung wahrgenommen wird. Zahlreiche Vorfälle hätten in der Vergangenheit dazu Anlaß gegeben: z.B. Hamburger Kessel, Celler Loch, Massenfestnahmen im KOMM Nürnberg, polizeiliches Einschreiten während des Weltwirtschaftsgipfels in München.
Die persönliche Verantwortung darf uns PolizistInnen nicht abgenommen werden. Dies muss auch bei neuen Polizeigesetzen beachtet werden. Wir dürfen nicht aus der Remonstrationspflicht entlassen werden.
https://www.kritische-polizisten.de/grundsatzpositionen/#widerspruchspflicht
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Karl Hilz: Verhalten der Polizei in Konstanz geht gar nicht!
https://www.youtube.com/watch?v=jixLFWYgUzI
Remonstrieren in Deutschland?
Krankschreiben lassen?
https://t.me/c/1296313299/274
Wie kann man das aufhalten?