"Drohnen sind kleine Flugobjekte, die über eine Fernsteuerung vom Boden aus gelenkt werden können. Ausgestattet mit Kameras, kann die Polizei diese zum Beispiel in die Luft schicken, um flüchtenden Verdächtigen auf den Fersen zu bleiben."
Seit April 2017 gilt bundesweit die “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” (Drohnen-VO). Es ist nun nicht mehr erlaubt, über Wohngrundstücke zu fliegen. Hierzu benötigt der Lenker das Einverständnis der Eigentümer.
Darüber hinaus gilt im Luftraum über folgenden Einrichtungen ein Flugverbot für Drohnen:
Außerdem gibt es für Drohnen ein Flugverbot über Unglücksstellen und Menschenansammlungen. Auch Fernstraßen und Bundeswasserstraßen dürfen nicht überflogen werden. Naturschutzgebiete sind ebenso tabu.
Lächerliche Panikmache, so ein Gerät holt man mit Jammer runter, oder die Drohne wird mit starken Frequenzen beschossen... zisch und futsch ist die schöne Drohne. 💥🤩😂😂😂😂😂 Die Politei glaubt Sie sei im Vorteil, dabei machts klick und die Drohnen stürzten ab... So sau dumm wie Herr Seehofer warn‘s no nie!!!
😅😅😅😅😅😅
;-)
Seit April 2017 gilt bundesweit die “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” (Drohnen-VO). Es ist nun nicht mehr erlaubt, über Wohngrundstücke zu fliegen. Hierzu benötigt der Lenker das Einverständnis der Eigentümer.
Darüber hinaus gilt im Luftraum über folgenden Einrichtungen ein Flugverbot für Drohnen:
KrankenhäusernMilitäranlagenKraftwerkenGefängnissen
Außerdem gibt es für Drohnen ein Flugverbot über Unglücksstellen und Menschenansammlungen. Auch Fernstraßen und Bundeswasserstraßen dürfen nicht überflogen werden. Naturschutzgebiete sind ebenso tabu.