Urteil mit Signalwirkung: Das Oberlandgericht Dresden hat Youtube zu einer Strafzahlung von 100.000 Euro verurteilt!
Hintergrund ist ein zu Unrecht gelöschtes Video, in dem über Proteste gegen Coronamaßnahmen berichtet wurde. Zunächst entschied das Gericht, dass Youtube zur Freischaltung des Videos verpflichtet wird - nachdem sich Youtube weigerte, ist jetzt die Strafzahlung von 100.000 Euro fällig. Dieser einzelne Betrag mag für den Internetriesen zwar sicherlich verschmerzbar sein, aber das Dresdner Urteil wird Signalwirkung haben.
Mehr dazu von RA Steinhöfel, der das Verfahren führte:
https://www.achgut.com/artikel/youtube_muss_100.000_euro_wegen_loeschung_zahlenErst vor wenigen Wochen wurde der "Sachsenkanal" nach halbjähriger Sperrung wieder freigeschaltet, hier hatte die Anwaltskanzlei Kohlmann aus Chemnitz Klage eingereicht. Auch das zeigt: Juristische Schritte lohnen sich!
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tritt immer deutlicher zutage. 🤥
höhlt den Stein. ⏳
Euer (sächsischer) Aktivistenphilosoph