Auch der wird das noch bereuen. Irgendwann kommt einer der ihn auf der Straße erkennt. Und schlägt ihn dann zu Tode. Hahaha wäre das so. Witzig. Genau SEIN Humor!
Dawgut14
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Hey Schroeder du SAUBLÖDER VOLLPFOSTEN hoffentlich triffst du mal auf einen freundlichen 🔪 stecher der dir deine dreckige Hetz Fresse poliert und deine 🥚🥚 absäbelt 😡🤣🤮🥶
Doch! Strafbarkeit nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) Wer eine in § 138 Abs. 1 Nr. 2-5 oder § 126 Abs. 1 StGB genannte schwere Straftat (z.B. Mord, Totschlag, Raub, Sexualdelikte) öffentlich billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Strafbarkeit nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten)
Wer eine in § 138 Abs. 1 Nr. 2-5 oder § 126 Abs. 1 StGB genannte schwere Straftat (z.B. Mord, Totschlag, Raub, Sexualdelikte) öffentlich billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.