Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!
Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!
Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!
Ich gebe euch einen guten Rat, sucht euch einen Anwalt, bespreche das mit dem. Es bringt keine Punkte, ganz oben anzusetzen beim ministerpräsidenten, da könnten wir auch gleich bei der Merkel ansetzen. Nimmt das Beispiel von der alleinerziehenden Mutter, die 18000 € gerichtskosten hat, nur weil sie ihr Kind schützen wollte. Das Urteil wurde abgeschmettert, seid bitte vorsichtig ich für meinen Teil würde es auch machen, aber ich habe nicht mal eben 18000 € für den Fall
Aus gegebenen Anlass werde ich eine Anzeige gegen diese Schergen stellen 👍
Der Fall, jener zu ehrenden Mutter, ist Dir wohl unbekannt?
Irgendwie fehlen mir da noch paar mehr Informationen zu diesem Fall