Würde mal Tim Kellner fragen, oder seinen RA ob es Sinn hat oder Erfolg.
Friedrich Frost
Das ist keine Meinungsäußerung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung, Verleumdung, Rufschädigung etc., d. h. strafbar. Finanzielle Entschädigung und Gegendarstellung einklagen könnte Erfolg haben.
In dem Kochfall scheint mir ohne viel Sinn