Die Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116.1 haben noch nicht verstanden das die vom alten Adi Verordnete einfache Reichsangehörigkeit "Deutsch" seit 99 aufgehoben ist, so frage ich mich wo sind denn die Hessen, Bayern, Sachsen usw hin? Faktische Fassung aufgrund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) ergangene Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934. Hier wurde bestimmt: "§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)." Außer Kraft – Text galt vom 05.02.1934 bis 01.01.2000
Vlt mal alkoholfreien und natürlich kostenfreien Allahu Akbar Glühwein anbieten - dann bissele schwätze mitnond und dann Grün wählen...läuft in The Länd
"§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)."
Außer Kraft – Text galt vom 05.02.1934 bis 01.01.2000
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