Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gegen die SPD-Vorsitzende Saskia Esken
§ 130 StGB besagt, dass (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die BES Esken hat am 01.05.2024 in einem Fernsehinterview im ORF folgende Äußerungen von sich gegeben: Der Moderator Armin Wolf fragte die BES Esken: "Vergleichen Sie jetzt die AfD mit Goebbels?" Esken: "Ja! Das ist eine Nazi-Partei." Wolf: „Ist eine solche Aussage nicht maßlos übertrieben?“ Esken: "Nein!"
Der Straftatbestand des § 130 StGB (3) liegt hier eindeutig vor.
Gemäß Wikipedia war Paul Joseph Goebbels (* 29. Oktober 1897 in Rheydt; † 1. Mai 1945 in Berlin) einer der einflussreichsten Politiker während der Zeit des Nationalsozialismus und einer der engsten Vertrauten Adolf Hitlers. … Durch antisemitische Propaganda und Aktionen wie die Novemberpogrome 1938 bereitete er ideologisch die Deportation und anschließende Vernichtung von Juden und anderen Minderheiten vor und gilt damit als einer der entscheidenden Wegbereiter des Holocausts.
Die Gleichsetzung einer demokratischen Partei, die weder verboten ist noch irgendwelche Straftaten des Völkermords billligt oder propagiert mit dem Demagogen "Goebbels", verharmlost dadurch in unerträglicher Art und Weise die Gräueltaten der Nationalsozialisten. Denn die logische Folge kann dann ja nur heißen, dass die unsagbaren Verbrechen der Nationalsozialistischen Willkürherrschaft genau so begangen worden sind, wie heute die AfD handelt. Demzufolge bzw. Saskia Esken nach kann das ja damals dann nicht so schlimm gewesen sein. Dies ist eine widerwärtige und abscheuliche Verharmlosung seitens der BES Esken.
Ich stelle Strafantrag für alle in Frage kommenden Straftaten.
Mich hat der Knast (wohnhaft) gar nicht so gestört bis sie angefangen haben die giftspritzen zu verteilen und die Flüchtlinge geflutet haben und dem Ahrtal nicht helfen und die Kinder ficken wollen und die Klima Lüge und arbeiten gehen nicht mehr lohnt und und und und
Ich finde die Anzeige gut, sie brauch einen Dämpfer, so wie diese Tante durch die Gegend hetzt, geht gar nicht. Der Moderator hat auch einen Strafantrag gestellt. Richtig!!
Du auch und du darfst verreisen aber deine Kinder gehören dir nicht denn du bist nur Erziehungs berechtigter die deutsche Sprache ist klar und eindeutig deshalb hast du auch keinen Staats Bürger pass sondern einen personal (Firma) Ausweis
Eine Anzeige bringt gar nichts, solange der Staat kein Geld dran verdienen kann (Bußgeld, Mahnbescheide...) Ein StrafANTRAG wird dagegen nicht von der Pozilei, sondern vom Staatsanwalt bearbeitet.
Sie wird damit durchkommen, so wie mit der Hetze durch die Diffamierung der sogenannten "Covidioten". Dieses Gesetz wird nur gegen Regierungskritiker angewendet, dafür ist es schliessliich gemacht. Wollt ihr ihnen mit diesen Anzeigen wirklich wieder eine Steilvorlage geben, so weiter zu machen? Tim, ich schätze deine Arbeit sehr auch wenn mir nicht alles gefälltt. Mit dieser Art der Anzeigen begeben wir uns auf das Niveau dieser Ideologen.
Ich nehme an von Kollataral Konto und so Sachen haben die meisten von euch auch noch nix gehört? :) das ihr bei der Geburt paar Tage später für tot erklärt werdet? :) eine Person ist kein Mensch? :) der Bildungs stand lässt auch bei Telegram oft meist noch zu wünschen übrig leider ist das so
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Kreaturen und ihre bezahlten Helfershelfer früher oder später vor einem Militärgericht stehen werden. Der Sumpf ist tief. Geduld ist angesagt. 😀
Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. Sie wirft dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.
Von Storch schrieb dazu: „Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient.“ Die AfD-Politikerin erwartet von der Staatsanwaltschaft, ebenfalls gegen Schuch vorzugehen.
Sehr gut, es ist wirklich unerträglich geworden wie die Naziverbrechen verharmlost werden und die politische Konkurrenz diffamiert wird. Vielleicht gibt es noch Staatsanwälte mit Berufsethos, ich bezweifel das allerdings.
Was Esken zum besten gab, war einfach nur unerträglich. Diese Frau ist völlig zerfressen vor Hass. Eine Demokratisch gewählte Partei als Nazis zu bezeichnen, ohne Beweise, daß ist Haarsträubend.
Ein StrafANTRAG wird dagegen nicht von der Pozilei, sondern vom Staatsanwalt bearbeitet.
Dieses Gesetz wird nur gegen Regierungskritiker angewendet, dafür ist es schliessliich gemacht.
Wollt ihr ihnen mit diesen Anzeigen wirklich wieder eine Steilvorlage geben, so weiter zu machen?
Tim, ich schätze deine Arbeit sehr auch wenn mir nicht alles gefälltt. Mit dieser Art der Anzeigen begeben wir uns auf das Niveau dieser Ideologen.
Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. Sie wirft dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.
Von Storch schrieb dazu: „Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient.“ Die AfD-Politikerin erwartet von der Staatsanwaltschaft, ebenfalls gegen Schuch vorzugehen.
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