Ich denke die Versammlungsbehörde steckt mit diesen Lumpen unter einer Decke
Impfbanause
Versammlungsgesetz
(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.
Olaf Stein
Komisch, das er mit einem Knüppel da einfach so stehen darf. Also der Chris von Stürzenberger musste mal eine Geldstrafe zahlen, weil er Sicherheitsschuhe für den Standaufbau trug.
D. P
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(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen
oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder
Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu
behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche
Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg
zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen
Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen
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