Ja in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.... In Rheinland-Pfalz steht die Formulierung "sonstige Gründe" leider nicht und es wird auf das Vorlegen eines ärztlichen Attest es hingewiesen. Letzteres ist meines Erachtens rechtswidrig.....
Man sollte, so es denn möglich ist, wenn man also in Reichweite solcher Läden lebt, dort mit den Füßen abstimmen und denen entsprechenden Umsatz bescheren. Sowas wird registriert und womöglich wachen noch weitere Betriebe auf. Ich halte das für eine der besten ( wenn nicht einzigen ) Möglichkeiten, ganz generell im Kapitalismus, seiner Meinung Gehör zu verschaffen.
Wir gehen nur noch 2x die Woche in Restaurants in denen man von uns keinen Mundschutz verlangt und nicht gegen die DSGVO verstoßen wird, das heißt die richtige Adresse verlangt wird. Wenn ses mal alle haben wollen kochen wir nur noch selbst...