"Ein französisches Gericht hat die allgemeine Maskenpflicht in Straßburg und zwölf kleineren elsässischen Gemeinden gekippt.
Das Verwaltungsgericht in Straßburg begründete dies am Mittwoch in einem Eilentscheid
mit der "
Einschränkung der Freiheit" der Bürger und der zu großen Reichweite des Verwaltungserlasses. Dieser machte den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien verbindlich. Geklagt hatten zwei Krankenhausärzte."
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