ZUSAMMENARBEIT MIT GOOGLE VERBOTEN!
Gerichts-Klatsche für Jens Spahn❗️Der CDU-Politiker schloss wegen der Corona-Pandemie im Herbst 2020 ein Abkommen mit dem Suchmaschine „Google“. Grund: Interessierte sollten auf das im September vergangenen Jahres gestarteten Ministeriums-Portal „
Gesund.bund.de“ sofort geleitet werden, wenn sie zum Beispiel Suchbegriffe wie Corona oder Pandemie eingaben. Und Google sollte für die prominente Auffindbarkeit des Angebots des Bundes sorgen.
Heute (10. Februar) allerdings hat die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I zwei Anträgen der „
NetDoktor.de GmbH“ in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik (Aktenzeichen 37 O 15721/20), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit SOWIE die „Google Ireland Ltd.“ (37 O 17520/20) im Wesentlichen stattgegeben.
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