Stadt Leipzig verhängt Ausgangsbeschränkung: Das sind triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung

"Ab Mittwoch gilt in Leipzig eine neue Allgemeinverfügung. Diese sieht Ausgangsbeschränkungen vor – die Wohnung darf man ab sofort nur noch aus triftigem Grund verlassen. Diese Ausnahmen gelten.

Die Stadt Leipzig reagiert auf die weiterhin steigenden Corona-Erkrankungen und erlässt eine neue Allgemeinverfügung. Diese sieht vor, dass die Leipzigerinnen und Leipziger ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen dürfen. Die Stadt nennt dabei jedoch eine Reihe Ausnahmen. In diesen Fällen dürfen Sie weiterhin das Haus verlassen.

Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum

Zur Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder zur Wahrnehmung von Betruungsaufgaben

Zum Besuch von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dazu gehören Schulen, Kindergärten und Kitas, berufliche oder studienqualifizierende Aus- und Weiterbildungsstätten sowie Dienste der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Zum Besuch von Einrichtungen zur Durchführungen von Pflegekursen

Zum Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung

Zum Einkaufen für die Gegenstände des täglichen Bedarfes

Für Lieferverkehr, einschließlich Brief- und Versandhandel

Für Fahrten der Feuerwehr, von Rettungskräften, des THWs und für den Krankentransport

Für Arztbesuche. Damit sind medizinische, psychosoziale sowie veterinärmedizinische Versorgungsleistungen gemeint.

Zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, Partnern von Lebensgemeinschaften, zur Erfüllung des Sorgerechts sowie hilfsbedürftigen Menschen (mit Krankheit oder Behinderung). Dies gilt im privaten Bereich sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen nach Paragraf 7 der Corona-Schutzverordnung.

Für Behördengänge, Gerichtstermine, kommunale Ratssitzungen sowie Zusammenkünfte der Staatsregierung

Für Gremiensitzungen von juristischen Personen, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften, Betriebs- und Personalversammlungen sowie für Nominierungsveranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen

Für unaufschiebbare Termine gemeinsam mit einer weiteren Person eines weiteren Hausstands bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern

Für Zusammenkünfte und Besuche im öffentlichen und privaten Raum. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass sich nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen.

Zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

Für Hochzeiten. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass nicht mehr als 20 Personen an der Hochzeit teilnehmen dürfen.

Zur Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sowie die Teilnahme an Beerdigungen. An Beerdigungen dürfen weiterhin nicht mehr als 20 Personen an teilnehmen.

Für Sport und Bewegung im Freien

Zum Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens

Für unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren

Für Versammlungen und Demonstrationen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetztes.

Desweiteren dürfen die Leipzigerinnen und Leipziger weiterhin Einrichtungen und Angebote besuchen, deren Betrieb nicht nach dieser Verordnung oder einer Allgemeinverfügung der zuständigen kommunalen Behörde untersagt ist. 

Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten für Handel, Museen, Sport und körpernahe Dienstleistungen bleiben, laut Stadt Leipzig, somit unberührt und dürfen besucht werden."

archive.is/ZJbje

@SandraGabriel269

4 comments

Ich weiß gar nicht was da anders sein soll als bisher. Und interessiert mich auch nicht wirklich.
Nur schade dass Arbeiten gehen ein triftiger Grund ist.
Psychodad
... oder wenn Du gerade nicht weisst ob Du Männlein oder Weiblein bist und dringend mal musst und dich nicht entscheiden kannst ob du dich jetzt zum Pinkeln hinstellen oder hinhocken sollst und deswegen irgendwie total verzweifelt bist und die Nähe eines mitfühlenden Staatssöldners in Uniform brauchst, der ansonsten gerne wehrlose Rentner und Frauen verdrischt... Das ist auch ein triftiger Grund vor die Tür zu gehen, ab morgen!
Judith
Weitere Panikmache, Gründe gibt es genug um das zu umgehen. Alles nur heiße Luft um die Menschen noch mehr unter Druck zu setzen. 🙈
Petra Jahn
Es darf gelacht werden. Und die Schlaf🐑🐑schlafen weiter und lassen sich verarschen.😤😤