„Und es folgt die deutsche Hymne Einigkeit und Recht und Freiheit und vor allem Vielfalt!“
NICHT VERGESSEN: VOR ALLEM VIELFALT!!!!!!!!!!
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Iris Jazzo
Deutschland 🇩🇪 !Ja das ist die HYMMNE ,? DAS WUENSCHE ICH MIR IN DEUTSCHLAND 🇩🇪 ,,!Das ist richtig !Warum hielt sich niemand von unserer PolitikBande an unsere Verfassung ?? Wird Langsam Zeit !,Danke Tim !Schienen Samstag Morgen Baby !,
Marc
Oh die Zentral Europäische Bunt Nation sorgt für Spiele 🤮 dieser Rotz wird von mir nicht unterstüzt.
Komisch das ausgerecht jene über vielfalt sprechen welche auf allen Ebenen Monokulturen schaffen.
Mic
Vielfalt auf der Welt ist ok, ...es müssen jedoch nicht ALLE hierher kommen! ...wenn ich irgendwann in Urlaub fahre und keiner mehr dort ist, wäre schade 😎😜
Dauerbach Vomderlinden
Ich schaue diese dreckige woke versiffte Scheisse ganz sicher nicht an. Seht euch bloß mal die Fanmeile an. Schlimmer und grotesker kann es doch nicht mehr werden 😡😡😡. Nur noch Abscheu und Verachtung!!!
Hanso Schuster
Es schüttelt den Hind mitsamt der Hütte.
Patrick Kömmerling
Was ist das denn für ein Moderator? Na wenn der nicht mal voll auf Linie ist. Bestimmt der kleine Bruder von Georgina Restle
Florian
Strafgesetzbuch (StGB) § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Brot und Spiele und das Volk ist zufrieden 👍🤯😢
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.