Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder: Das OLG Stuttgart hat (nach drei Jahren!) ein Bußgeldverfahren gegen den Medizin-Journalisten Hans U. P. Tolzin mit einer 27-seitigen Begründung zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergeleitet. Eine begründungslose Abweisung, wie seit 2020 bei unzähligen Eilanträgen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen geschehen, dürfte für die Richter des BVerfG diesmal nicht so einfach sein...
Hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2023050401.html

9 comments

Tam_ pere
Danke Herr Sattelmaier für Ihre unermüdliche Arbeit. 👍
Das BVG hat mein Vertrauen verloren.
Also mein Vertrauen hat es schon lange verloren.
M.E. ist das BVG nicht sehr gut besetzt!
ALLE Gerichte sollten mal auf ihr Personal dringlichst untersucht werden!
Könnte es evtl. sein, dass auch dort evtl. eine sog. "Vetternwirtschaft" amgange ist? Vermutung.........