Erste Rangeleien nach wenigen Metern!Der Gedenkmarsch hat sich soeben in Bewegung gesetzt. Auf den ersten Metern versuchen bereits Antifa-Anhänger auf die Wegstrecke zu gelangen. Noch erfolglos.
Dresden-Liveticker: Folgt uns bei Telegram! Wir berichten in den nächsten Tagen von den zahlreichen Gedenkaktionen in Dresden.
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Das Vermummungsverbot ist in Deutschland weiterhin gültig.
Es ist gesetzlich im Versammlungsgesetz (§ 17a VersG) verankert und untersagt Teilnehmern öffentlicher Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel, ihr Gesicht so zu verhüllen, dass die Identitätsfeststellung verhindert wird. Dieses Verbot dient dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Identifizierung von Straftätern zu erleichtern.
Verstöße gegen das Vermummungsverbot können als Straftat geahndet werden und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Meine Frage ist:
Warum wird es dann der Gruppe der schwarz gekleideten bei Demonstrationen nicht untersagt und geahndet?