Liebe Leute, gestern konnte ich Tino "Last Man Standing" interviewen. Hier die Aufzeichnung, Dank an Tino!

https://youtu.be/R6DxJjVA5HM

7 comments

Hier der Teil mit Tino aus Carolin´s Video ...
https://youtu.be/Jj31XrxqT00?t=7410
Ja toller kerl....nur bitte,bitte hört doch mal auf äpfel mit birnen zu vergleichen!! Es ist doch ein unterschied ob ich maurer bin oder polizist-angeblich gehört doch ein gefestigter charakter zum auswahl verfahren???
Und genau diese"polizisten" die sagen-ja ihr habt recht- dies aber nie vor kollegen oder öffentlich sagen würden sind absolute systemlinge und mit das grösste problem im land-----und diese "kappo"ausrede ist seit kriegsende durch
Ein toller Kerl. 👍🏻 Und sicher gibt er anderen Mut. Das Fass ist ja gerade am Überlaufen und irgendwann sind wir richtig „mehr“. Es wird ja geradezu herausgefordert. cu ✌🏻
Martina
An der Stelle vom Tino hätte ich seinem Brüder mal ganz klar die Meinung gesagt und seine Grenzen aufgezeigt! Von wegen, es ist halt sein Job!

Nein, ist es nicht!

Es ist nicht der Job eines Polizisten auf friedliche Bürger einzuprügeln und ihnen Gewalt anzutun!

Tino hat es ja selber gesagt.
Hätten sie ihn ganz einfach nach seinem Personalausweis gefragt, hätte alles ganz ohne Gewalt
vonstattengehen können!

Haben sie aber nicht!

Und daran erkennt man die perverse Einstellung dieser Leute zu ihrem Beruf!
Für mich ein ganz klares Indiz, dass solche Leute nichts bei der Polizei zu suchen haben!

Solche Typen sind nichts anderes, als Schläger in Uniform!
Und wären sie nicht bei der Polizei, dann hätte man sie schon längst wegen gefährlicher Körperverletzung eingesperrt!

Schließlich geht es nicht darum, einen Schwerkriminellen dingfest zu machen, sondern es geht um friedliche Bürger, die ihr gutes Recht auf Demonstration ausüben!
Und da hat ein Polizist seine Macht und seine Möglichkeiten in Grenzen zu halten!
Dabei spielt es auch keine Rolle, welche persönliche Einstellung er zu dem Thema hat!
Zu versuchen, jemanden die Handgelenke zu brechen oder die Nieren mit Schlägen zu malträtieren, was schließlich auch zu lebensgefährlichen, inneren Blutungen führen kann, geht in so einer Situation gar nicht!

Wer so etwas macht, handelt unverhältnismäßig und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!
Ob mit Uniform oder ohne!
Sicher hat er Mut. Er hat nur ein paar Wissenslücken, der Liebe Tino. Erstens muß er sich nicht ausweisen. Zitat: Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen. Vgl. BVerfGE 92 vom 09.06.1954 OLG Hamm und Beschluß vom 24.07.2015 1 BvR 2501/13.Die Feststellung der Identität einer Person durch Befragen und die Aufforderung, daß sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt, greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich SELBST zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Vgl. BVerfGE 65 vom 15.03. 2001. Da Tino aber den Fehler gemacht hat sich mit seinem bundesdeutschen PERSONALAUSWEIS auszuweisen, hat er alle seine Rechte abgegeben (bitte selbst recherchieren). Wenn jemand das Bedürfnis hat sich auszuweisen, sollte man es mit seinem Führerschein, KK - Karte oder mit einer Meldebestätigung seiner zuständigen Meldestelle tun. Zweitens: Ein Polizist ist nicht befugt, einen Platzverweis auszusprechen. Hier handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme. Da Polizisten KEINE Beamten sind, sondern nur ALS Beamte fungieren (kleiner aber entscheidender Unterschied). Wären es Beamte, dann hätten sie ja einen Amtsausweis. Haben sie aber nicht (genauso wenig wie s.g. Richter und s.g. Staatsanwälte). Drittens: Jeder Polizist hat nicht nur das Recht zu remonstrieren, sondern in solchen Situationen auch die Pflicht. Die Remonstrationspflicht ist im Paragraphen 63 BBG geregelt. Daran erkennt man zweilsfrei, das die dort eingesetzten BEDIENSTETEN willfährige Vasallen ohne viel Licht im Oberstübchen sind. Denn merke: Dummheit läßt sich leicht lenken.
Martina
Absolut richtig! Wir müssen alle eines bleiben! Menschen!
Und das bedeutet, dass wir mitfühlend und rücksichtsvoll miteinander umgehen!
Ich habe den Eindruck, dass man bei einigen wieder die Sichtweise für Richtig und Falsch zurechtrücken muss!
Das gilt anscheinend besonders für Leute bei der Exekutive!
Martina
Eddi
Sicher hat er Mut. Er hat nur ein paar Wissenslücken, der Liebe Tino. Erstens muß er sich nicht ausweisen. Zitat: Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen. Vgl. BVerfGE 92 vom 09.06.1954 OLG Hamm und Beschluß vom 24.07.2015 1 BvR 2501/13.Die Feststellung der Identität einer Person durch Befragen und die Aufforderung, daß sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt, greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich SELBST zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Vgl. BVerfGE 65 vom 15.03. 2001. Da Tino aber den Fehler gemacht hat sich mit seinem bundesdeutschen PERSONALAUSWEIS auszuweisen, hat er alle seine Rechte abgegeben (bitte selbst recherchieren). Wenn jemand das Bedürfnis hat sich auszuweisen, sollte man es mit seinem Führerschein, KK - Karte oder mit einer Meldebestätigung seiner zuständigen Meldestelle tun. Zweitens: Ein Polizist ist nicht befugt, einen Platzverweis auszusprechen. Hier handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme. Da Polizisten KEINE Beamten sind, sondern nur ALS Beamte fungieren (kleiner aber entscheidender Unterschied). Wären es Beamte, dann hätten sie ja einen Amtsausweis. Haben sie aber nicht (genauso wenig wie s.g. Richter und s.g. Staatsanwälte). Drittens: Jeder Polizist hat nicht nur das Recht zu remonstrieren, sondern in solchen Situationen auch die Pflicht. Die Remonstrationspflicht ist im Paragraphen 63 BBG geregelt. Daran erkennt man zweilsfrei, das die dort eingesetzten BEDIENSTETEN willfährige Vasallen ohne viel Licht im Oberstübchen sind. Denn merke: Dummheit läßt sich leicht lenken.
Das haben fast alle Polizisten auch noch nicht begriffen, dass für ein staatliches Amt bzw. einen staatlichen Beamten erst einmal ein souveräner Staat existieren muss! Warum wohl musste die POLIZEI® ihren Namen markenrechtlich schützen lassen?! Warum heißt das Arbeitsamt nicht mehr Arbeits"amt", sondern Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit?! Weil es hip und cool ist? Nein, weil die Alliierten der BRD klar gemacht haben, dass sie eben kein souveräner Staat ist, sondern nur die Souveränität besitzt, die die Alliierten dem besetzten Deutschland zugestehen!