Zwei Texte zum gestrigen fatalen Urteil des BVerfG zu „gravierenden Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas“ – ein weiterer Dammbruch gegen unsere „eigentlich“ angeborenen und so gut wie nicht einschränkbaren Grund- und Menschenrechte! Ein Zivilisationsbruch wird hier also weiter zementiert. Nach der Corona=Pest-Begründung nun die der CO2=Tod-Klimareligion.
=> Der Marsch in die Voraufklärung geht weiter. Ablassbriefe in Form des Impfausweises und der CO2-Zertifikate gibt es bereits. Wo bleibt ein Luther, wenn man einen neuen bräuchte?
Beide Texte bitte ganz lesen. Man hätte ALLES hervorheben müssen.
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Bundesverfassungsgericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt / Dirk Maxeiner, 29.4.2021
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt … Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.
Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?
Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. [.... Bitte im Originallink weiterlesen. Wichtig!]
Ein echtes Gericht ist nicht nur zur Neutralität verpflichtet, sondern echte Richter würden jegliche Politisierung, Einmischung und Steuerung auch standhaft verweigern.
Ein Gericht, dass eine Regierung bei der Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, sowie des Grundgesetzes - erst recht einer echten Verfassung - überwachen und kontrollieren soll, hat nicht die Befugnis, seine eigene Aufgabe ad absurdum zu führen, indem es seine eigene Überwachungs- und Schutzaufgabe zu Unterdrückung, Entrechtung und Entmenschlichung missbraucht.
Schon lange greift in diesem Land der Widerstandsartkel des Grundgesetzes - nur geht es den braven Schäfchen noch viel zu gut, um einzugreifen und ihre und die ihrer Familien und ihrer Heimat Zerstörung endlich zu beenden und die Verbrecher - auch jene um BRDDR-Grundgesetzgericht - einzukassieren.
Wer auf diese ferngesteuerten Verbrecher hört, tut dies aus freiem Willen und für die Folgen voll verantwortlich.