Dresdner Richter stellen fest: Polizisten schossen Kurt Hättasch grundlos über den Haufen! 🚨
Paukenschlag im Prozess gegen die sog. "Sächsischen Separatisten": Nachdem Kurt Hättasch und drei weitere Angeklagte seit einer Woche aus der U-Haft entlassen wurden, wollte die Generalbundesanwaltschaft eine erneute Verhaftung erwirken. Das wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt. Und zwar mit einer Begründung, die es in sich hat: Erstmals schreiben die Richter schwarz auf weiß, dass bei der Festnahme von Hättasch, dem durch Polizeieinheiten in den Kopf geschossen wurde, keinerlei Bedrohungssituation für die Polizisten bestand. Und der junge Mann damals demnach, anders lässt es sich nicht interpretieren, grundlos niedergeschossen wurde.
In dem am Freitagnachmittag erlassenen Beschluss heißt es wörtlich:
"Der dringende Tatverdacht im Hinblick auf das Festnahmegeschehen besteht auch weiterhin insbesondere nicht im Hinblick auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Hierbei hat der Senat – vorläufig weitestgehend nach Aktenlage – in den Blick genommen, dass der Angeklagte bei Absetzen seiner beiden Notrufe am frühen Morgen des 5. November 2024 die Befürchtung eines Überfalls zum Ausdruck brachte. Hierfür gibt es jedenfalls nach dem vorläufigen Eindruck der entsprechenden Mitschnitte auch im Tonfall des Angeklagten während der Gespräche Anzeichen. Hinzu kommt, dass der Angeklagte, nachdem er – nach vorläufiger Wertung – das Haus durch den Hintereingang mit dem vorher geladenen "Mauser Gewehr 98" verlassen hatte, die auf dem Feld hinter/neben dem Grundstück angetroffenen Polizeibeamten dazu aufgefordert hat, sich auszuweisen. Die auf dem bei der Akte befindlichen Helmkameramitschnitt (Asservat 7.13.1.1) zu sehende Passage des Geschehens lässt für den Senat keine Waffenhaltung er- kennen, die bereits auf den dringenden Verdacht eines unmittelbaren Ansetzens zu einer Schussabgabe schließen lassen könnte ("Vorwärts-Abwärts-Haltung", Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45). Jedenfalls ein dringender Verdacht, dass der Angeklagte Hättasch das Gewehr nach mehrmaligem Ansprechen der Polizeibeamten und dem Ruf "Polizei" sowie der Aufforderung, stehen zu bleiben und die Hände nach oben zu nehmen, bereits auf Hüfthöhe angehoben hat, liegt nicht vor. In der Anklageschrift wird darauf verwiesen, es habe sich um eine "kaum merkliche Bewegung" gehandelt (S. 171).
[...]
Dass der Angeklagte "die Waffe in den Anschlag" genommen, diese mit dem Lauf nach oben geführt und in Richtung des Beamten #9001 gezielt habe (vgl. Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45), ist für den Senat jedenfalls anhand des zu berücksichtigenden Mitschnitts der Helmkamera nicht ersichtlich, auch wenn der Beamte dies möglicherweise subjektiv so wahrgenommen haben sollte."
Im Klartext: Es hat niemals den Versuch von Kurt Hättasch gegeben, seine Waffe gegen Polizisten zu richten, vielmehr ging der junge Patriot von einem Antifa-Überfall aus und ergab sich, nachdem er erkannte, dass die Vermummten vor seinem Haus keine Linksextremisten waren. Damit bestätigt das Gericht, dass ein weiterer Teil der Anklage zusammengebrochen ist!
Gegen diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulässig - es ist davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft diesen Weg gehen wird.
FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen bei Telegram! t.me/freiesachsen
Andy Mckeb
Es wird Zeit,diese Regierung dieser sogenannten BRD auszuschalten und das wird auch jetzt bald geschehen. Präsident Wladimir Putin hat diese Worte benutzt und so wird es auch geschehen... Punkt !
Wenn die Kränkesten der Kranken Wessis die Neubauer wählen sollten, rücken im Osten mehrere Maurerbrigaden aus, um die Berliner und die grüne Grenze wieder aufzubauen! Spur der Steine, 1966. https://www.youtube.com/watch?v=uen5DhIk848 -- Nur noch AFD - wann und wo auch imemr!!!
Muhsin
Die Pest hat nicht so gewütet, wie dieses Polit-Pack! Eine der schlimmsten Plage, die sich je über die Gesellschaft legte! Zum 🤮!
Kurt Hättasch hätte niemals in Untersuchungshaft sein dürfen! Dass diese linkskranke Staatsanwaltschaft nun Emutionen eines Polizisten vorschiebt, um ihr illegales Vorgehen zu beschönigen, wird aufgearbeitet werden müssen, sobald die Justiz eine andere ist! -- Sie haben ihm, und seiner Familie mehr als zwei Lebensjahre gestohlen - nur weil sie es per Amt konnten, und nicht weil es notwendig war! Ich hasse diese Drecksjustiz, denen anderer Leben so scheiß egal ist, und die auf, "im Zweifel für den Angeklagten", sogar im Stehen kackt! -- Die Jura-Ausbildung gehört längst überarbeitet, und vom Fachkräftemangel befreit! https://www.lawblog.de/archives/2024/10/11/der-jura-bachelor-kommt-in-nrw/ Die, mit der minderwärtigen Ausbildung, wären auf dem freien Markt arbeitslos, arbeiten also in der Regel im Amt, und lassen Beschuldigte unter ihrer Inkompetenz leiden! -- Nu noch AFD - wann und wo auch immer!!!
Was für eine Dreckspolitik! Sie kündigen die Opduktion groß an, verheimlichen dann aber die Todesursache! -- Passt zur linken Justiz, die ihre Fälle schwimmen síeht! -- Fuck SED2.0
Paukenschlag im Prozess gegen die sog. "Sächsischen Separatisten": Nachdem Kurt Hättasch und drei weitere Angeklagte seit einer Woche aus der U-Haft entlassen wurden, wollte die Generalbundesanwaltschaft eine erneute Verhaftung erwirken. Das wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt. Und zwar mit einer Begründung, die es in sich hat: Erstmals schreiben die Richter schwarz auf weiß, dass bei der Festnahme von Hättasch, dem durch Polizeieinheiten in den Kopf geschossen wurde, keinerlei Bedrohungssituation für die Polizisten bestand. Und der junge Mann damals demnach, anders lässt es sich nicht interpretieren, grundlos niedergeschossen wurde.
In dem am Freitagnachmittag erlassenen Beschluss heißt es wörtlich:
"Der dringende Tatverdacht im Hinblick auf das Festnahmegeschehen besteht auch weiterhin insbesondere nicht im Hinblick auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Hierbei hat der Senat – vorläufig weitestgehend nach Aktenlage – in den Blick genommen, dass der Angeklagte bei Absetzen seiner beiden Notrufe am frühen Morgen des 5. November 2024 die Befürchtung eines Überfalls zum Ausdruck brachte. Hierfür gibt es jedenfalls nach dem vorläufigen Eindruck der entsprechenden Mitschnitte auch im Tonfall des Angeklagten während der Gespräche Anzeichen. Hinzu kommt, dass der Angeklagte, nachdem er – nach vorläufiger Wertung – das Haus durch den Hintereingang mit dem vorher geladenen "Mauser Gewehr 98" verlassen hatte, die auf dem Feld hinter/neben dem Grundstück angetroffenen Polizeibeamten dazu aufgefordert hat, sich auszuweisen. Die auf dem bei der Akte befindlichen Helmkameramitschnitt (Asservat 7.13.1.1) zu sehende Passage des Geschehens lässt für den Senat keine Waffenhaltung er-
kennen, die bereits auf den dringenden Verdacht eines unmittelbaren Ansetzens zu einer Schussabgabe schließen lassen könnte ("Vorwärts-Abwärts-Haltung", Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45). Jedenfalls ein dringender Verdacht, dass der Angeklagte Hättasch das Gewehr nach mehrmaligem Ansprechen der Polizeibeamten und dem Ruf "Polizei" sowie der Aufforderung, stehen zu bleiben und die Hände nach oben zu nehmen, bereits auf Hüfthöhe angehoben hat, liegt nicht vor. In der Anklageschrift wird darauf verwiesen, es habe sich um eine "kaum merkliche Bewegung" gehandelt (S. 171).
[...]
Dass der Angeklagte "die Waffe in den Anschlag" genommen, diese mit dem Lauf nach oben geführt und in Richtung des Beamten #9001 gezielt habe (vgl. Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45), ist für den Senat jedenfalls anhand des zu berücksichtigenden Mitschnitts der Helmkamera nicht ersichtlich, auch wenn der Beamte dies möglicherweise subjektiv so wahrgenommen haben sollte."
Im Klartext: Es hat niemals den Versuch von Kurt Hättasch gegeben, seine Waffe gegen Polizisten zu richten, vielmehr ging der junge Patriot von einem Antifa-Überfall aus und ergab sich, nachdem er erkannte, dass die Vermummten vor seinem Haus keine Linksextremisten waren. Damit bestätigt das Gericht, dass ein weiterer Teil der Anklage zusammengebrochen ist!
Gegen diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulässig - es ist davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft diesen Weg gehen wird.
FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen bei Telegram! t.me/freiesachsen
Spur der Steine, 1966.
https://www.youtube.com/watch?v=uen5DhIk848
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Nur noch AFD - wann und wo auch imemr!!!
Eine der schlimmsten Plage, die sich je über die Gesellschaft legte! Zum 🤮!
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Sie haben ihm, und seiner Familie mehr als zwei Lebensjahre gestohlen - nur weil sie es per Amt konnten, und nicht weil es notwendig war!
Ich hasse diese Drecksjustiz, denen anderer Leben so scheiß egal ist, und die auf, "im Zweifel für den Angeklagten", sogar im Stehen kackt!
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Die Jura-Ausbildung gehört längst überarbeitet, und vom Fachkräftemangel befreit!
https://www.lawblog.de/archives/2024/10/11/der-jura-bachelor-kommt-in-nrw/
Die, mit der minderwärtigen Ausbildung, wären auf dem freien Markt arbeitslos, arbeiten also in der Regel im Amt, und lassen Beschuldigte unter ihrer Inkompetenz leiden!
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Nu noch AFD - wann und wo auch immer!!!
Sie kündigen die Opduktion groß an, verheimlichen dann aber die Todesursache!
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Passt zur linken Justiz, die ihre Fälle schwimmen síeht!
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Fuck SED2.0
Ich hab keinen Schulabschluss, bin bisi dumm...😆