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Vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen wird sehr, sehr schwer ! Selbst die besten Anwälte scheitern. Der Leitfaden, was man alles beachten muss, ist ca. 150 Seiten lang. Es werden keine Fragen beantwortet. Es darf nichts nachgereicht werden. Jeder Fehler führt zur sofortigen Verwerfung der Klage.

Human Rights Watch hat sich dazu so geäußert:

"Es ist schon sehr bemerkenswert, dass ausgerechnet die, welche sich als Hüter der Menschenrechte aufspielen, es den Menschen praktisch unmöglich machen, sich diese Rechte zu erkämpfen !"
Eigentlich muss er das Doppelte bezahlen: Denn die 13000€ sind ja nicht sein Verdienst in 100Tagen, sondern von seinem Nettolohn, und das ist in der Höhe von 50% Abgaben auf den Lohn schon geliefert!
Norbert
🤡🤮
Und wieder einmal mehr offenbart sich die Justiz als Handlanger politischer Willkür und Anweisung. Eine Gewaltenteilung findet defakto nicht mehr statt. Auch dass die 3. und 4. Gewalt im Staate wohl nebeneinander an der Pissrinne stehen, lässt das Vertrauen in beide Instanzen weiter zerbröseln.
Dieses Urteil - und das spürt man in jeder Faser - fühlt sich wie so vieles in letzter Zeit, einfach nur falsch an. Ich wünsche der Wahrheit und der Gerechtigkeit einen lichtbeschienenen Weg, damit alle es sehen können.
Ach ja, die feine Frau Bosseti ist mir auch gleich mit ihrem Blindarm-Zitat eingefallen...
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Heisst es doch im Volksmund
Pendelhoden
Das Strafmaß spiegelt sich in der Anzahl der Tagessätze wider, nicht in der Höhe des zu zahlenden Betrags.
Wenn er es bezahlen muss, wird das von seinem versteuerten Einkommen bezahlt, er kann es ja nicht als Werbungskosten absetzen! Wie das Gericht auf ein Strafmaß kommt , ist unerheblich, er muss es von seinem Nettogehalt bezahlen, für das er schon an die "Allgemeinheit" in etwa gleicher Höhe von seinem Brutto schon zur Kasse gebeten wurde.
Wenn Politiker vorsätzlich das Volk anlügen, wird das nicht bestraft, und wenn die einzige Konkurrenz der Altparteien, die AfD, bei Höcke wegen drei Worten, die er vor 3Jahren ausschprach, die die SA vor 80Jahren auch benutze, die Wählbarkeit entzogen werden. Die Worte sind: Deutschland, für, Alles; 4333€ für jeweils ein Wort, aber nur wenn die Reihenfolge stimmt! Hat Hitler nicht auch "Ich liebe dich" gesagt? Wo ist die Liste, was man nicht mehr sagen darf? Die meisten von uns sind nach dieser Zeit geboren, muss ich mich jetzt mit dem National-Sozialismus beschäftigen, damit ich nichts "strafbares" sage? oder muss der erste Weltkrieg auch berücksichtigt werden?
So, wo gibt's den Beweis dafür, dass diese drei Worte eine gängiger SA-Slogan gewesen sein soll!!! Ich meine, wenigstens dies sollte man doch historisch belegen können!!! Ich habe NUE davon gehört!!!
Witzig, dass diese Sache so hohe Wellen schlägt und die BETEILIGTEN JURISTEN offenbar anonym bleiben können, obwohl das Ganze im öffentlichen Interesse ist!!! Was sind das für Juristen, die so ein Urteil fällen??! Was sind das für Leute??!
Ich hoffe, dass dieses Urteil der AFD nützt, und hoffentlich fällt den halb Aufgewachten auf, dass hier was nicht stimmen kann..🙏🏻