Das ist ja das Kranke, was einen ja so unendlich wütend macht....die ganzen gehirngewaschenen Dummschafe (ich möcht hier keinesfalls Schafe beleidigen)!
Aber die kriegen das einfach nicht auf die Reihe....obwohl es ja Jedem, der halbwegs klaren Verstandes ist, sofort ins Auge, ins Gesicht springt, welche Riesenverarsche hier läuft....Nee, immer schön gehorsamst den Merkellappen vor die Fresse gezogen....einfach nur noch zum Kotzen 🤮 D ist einfach nur noch Doofland....traurig aber wahr.
Va
Der Clip mit der Brille läuft ab der Hälfte rückwärts, nicht der Mann.
ben b
Der liebe Donald täte gut daran im Zusammenhang mit hydroxy chlorquin die explizite Gefahr für Latinos und schwarze Menschen hinzuweisen sonst wird ihm das das Genick brechen und uns der letzte Verbündeten flöten gehen. Thema flavismus
ben b
Grosse Gefahr für Donald, Wodargs Erkenntnisse zu chlorquin und flavismus
LESEN und TEILEN - Die die uns knechten müssen sich nicht an die Regeln halten! ———— TaurusVeritas, [13.06.20 11:26] [Forwarded from Heiko Schrang] Betreff: AW: Maskenpflicht im Bayerischen Landtag
Sehr geehrter Herr XXX, im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2020. Frau Präsidentin Aigner hat mich gebeten, Ihre Fragen zur neu eingeführten Maskenpflicht im Bayerischen Landtag zu beantworten: Sie hatten auch nachgefragt, weshalb für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags keine Maskenpflicht angeordnet wurde, wie sie für alle anderen Personen gilt, die sich im Maximilianeum aufhalten. Dazu darf ich kurz auf die Rechtsstellung der Mitglieder des Landtags eingehen. Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Volksvertreter darf diese Freiheit des Mandates nicht beschränkt werden. Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehört aber zum Kernbereich der Tätigkeit von Abgeordneten, ein Verbot, das Parlamentsgebäude zu betreten, weil keine Maske getragen wird, wäre demnach nicht durchsetzbar.
TaurusVeritas, [13.06.20 11:26] So sieht das in Deutschland aus, Abgeordnete DÜRFEN also andere anstecken 😂🤣😂😭😭😭 und wer weiß was sie der Definition zufolge nicht noch alles dürfen! 👿🤬Einige sind eben "gleicher" (Orwell)
Aber die kriegen das einfach nicht auf die Reihe....obwohl es ja Jedem, der halbwegs klaren Verstandes ist, sofort ins Auge, ins Gesicht springt, welche Riesenverarsche hier läuft....Nee, immer schön gehorsamst den Merkellappen vor die Fresse gezogen....einfach nur noch zum Kotzen 🤮 D ist einfach nur noch Doofland....traurig aber wahr.
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TaurusVeritas, [13.06.20 11:26]
[Forwarded from Heiko Schrang]
Betreff: AW: Maskenpflicht im Bayerischen Landtag
Sehr geehrter Herr XXX,
im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2020. Frau Präsidentin Aigner hat mich gebeten, Ihre Fragen zur neu eingeführten Maskenpflicht im Bayerischen Landtag zu beantworten:
Sie hatten auch nachgefragt, weshalb für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags keine Maskenpflicht angeordnet wurde, wie sie für alle anderen Personen gilt, die sich im Maximilianeum aufhalten.
Dazu darf ich kurz auf die Rechtsstellung der Mitglieder des Landtags eingehen.
Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Volksvertreter darf diese Freiheit des Mandates nicht beschränkt werden. Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehört aber zum Kernbereich der Tätigkeit von Abgeordneten, ein Verbot, das Parlamentsgebäude zu betreten, weil keine Maske getragen wird, wäre demnach nicht durchsetzbar.
TaurusVeritas, [13.06.20 11:26]
So sieht das in Deutschland aus, Abgeordnete DÜRFEN also andere anstecken 😂🤣😂😭😭😭 und wer weiß was sie der Definition zufolge nicht noch alles dürfen! 👿🤬Einige sind eben "gleicher" (Orwell)