Vor der JVA Dortmund findet jetzt die Zwischenkundgebung statt. Der Weg dorthin wurde von der Polizei durch Repressionen und Rechtsbrüche überschattet - das wird im Nachgang selbstverständlich juristisch aufgearbeitet. Nach Dieter Riefling spricht nun erstmal Sven Skoda!
§ 339 Rechtsbeugung Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.