Teil 6 von 10Was der Impfling nicht weiß, macht ihn nicht heiß!
Das BGH-Urteil von 1953 führte in den darauffolgenden Jahren zu einer anschwellenden Welle an Entschädigungsforderungen – und schließlich zu der Notwendigkeit, die Pockenimpfpflicht zurückzunehmen, was dann auch schrittweise zwischen 1976 und 1983 geschah.
Eine vollständige jährliche Statistik der Impfschadensanträge liegt bis heute nicht vor, da weder sich weder die Länder noch der Bund für eine systematische Erfassung der Anträge und anerkannten Fälle zuständig fühlten. Die Daten, die mir vorliegen, sind also unvollständig, insbesondere über die Zeit
vor 1972.
[1]Immerhin wissen wir, dass zwischen 1972 und 1979 laut einer Publikation des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, insgesamt 3.298 Anträge gestellt wurden, von denen 31 % anerkannt wurden. Zwischen 1980 und 1989 waren es noch 2.129 Anträge gestellt, von denen 26 % anerkannt wurden. Zwischen 1990 und 1999 wurden wieder mehr, nämlich 2.543 Anträge gestellt, von denen noch 15,2 % anerkannt wurden.
Die Pockenimpfung machte den weitaus größten Teil der Anträge aus. Das ging aber kontinuierlich zurück, da die Impfung ja ab 1976 zurückgefahren worden war.
[2] Genauere Angaben darüber, welche Impfstoffe konkret betroffen waren, konnte ich bisher nicht ausfindig machen. Auch heute noch werden vereinzelt Entschädigungsanträge zur Pockenimpfung gestellt, da Impfschäden nicht verjähren. (...)
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062901.html Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5
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