+++ Paukenschlag in Zwönitz: Der Stadtrat hat in einer nichtöffentlichen Sitzung die Polizeigewalt der letzten Wochen scharf verurteilt, ein Ende von Einkesselungen gefordert und zu neuen Protesten aufgerufen! +++Das Kretschmer-System zerfällt im Erzgebirge ganz offen: Der Zwönitzer Stadtrat (von einer CDU-Mehrheit dominiert) hat sich ganz offen gegen die Landesregierung gestellt und fordert ein sofortiges Ende der Polizeigewalt!
Bei den Behörden liegen die Nerven offenbar blank, die Polizei lehnte die Einladung zur Sitzung ab und verweigerte den Dialog mit den Kommunalpolitikern.
Jetzt muss der Druck auf Wolfgang Triebert und Co erhöht werden, endlich mit den Zwönitzer Bürgern solidarisch Seite an Seite für unsere Freiheit zu stehen. Der Stadtrats-Beschluss war ein Anfang. Als Nächstes muss es vom Bürostuhl auf die Straße gehen - als Bürgermeister hat sich Triebert schützend vor seine Bürger zu stellen, wenn am Montag Kretschmers Hundertschaften wieder anrücken!https://freie-sachsen.info/2021/paukenschlag-zwoenitzer-stadtrat-verurteilt-polizeigewalt-und-fordert-geschlossen-ein-ende-der-polizeilichen-eskalationsstrategie/Folgt den FREIEN SACHSEN bei Telegram: Wir vernetzen und informieren die politische Opposition im Freistaat!
@freiesachsen
Zudem hampelt mir Kraemer eindeutig zu viel mit dem negriden Nana herum, der auch gerne mal mit Hammer und Sichel posiert...
wobei ich ungern unterscheide, denn wir sind eins
https://youtube.com/watch?v=tQtmT79nVvA&feature=share
(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Maricopa County, Arizona: Es wird immer bizarrer. Es stellte sich gerade heraus, dass der Wahlkreis nicht die Kontrolle über die Dominion Wahlmaschinen hatte und immer noch nicht hat. Dominion weigert sich, einer Vorladung nachzukommen und den Auditoren das zweite Passwort zu geben, mit dem man in den Administrationsbereich kommt.
Das sind Neuigkeiten, mit denen auch Ken Bennet nicht gerechnet hat, der als ehemaliger Senator und Außenminister die Verbindung zwischen Senat und den Wahlprüfern hält. „Verblüffend“ findet er das
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https://tagesereignis.de/2021/05/politik/steve-bannon-die-nachuntersuchung-in-arizona-wird-beweisen-dass-biden-illegitim-ist/23832/