Neue Verordnung festigt Impfapartheid: Feiern bis zu 50 Personen erlaubt, wenn sich kein einziger (!) Ungeimpfter darunter befindet!Die sächsische Landesregierung will eine neue Coronaverordnung verabschieden. Daran heißt es unter § 6 Abs 2: "Abweichend von Absatz 1 Satz 3 können an privaten Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum bis zu 50 Personen teilnehmen, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen anwesend sind." Im Klartext: Geimpfte sollen unter sich bleiben und Ungeimpfte vollständig ausgrenzen.
Das ist eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft, die vermutlich gezielt durch die Landesregierung erfolgt, um politischen Druck auf Ungeimpfte auszuüben. Möglich ist jedoch, dass durch diesen Druck genau das Gegenteil erreicht wird.
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