Nun, alle Warnungen vor dem Medienstaatsvertrag, bestätigen sich jetzt.

Nach dem neuen Medienstaatsvertrag, der im November den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat, können erstmals auch redaktionell gestaltete Online-Angebote, die geschäftsmäßig betrieben werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden.

https://rp-online.de/digitales/internet/kenfm-und-flinkfeed-medienaufsicht-geht-gegen-rechte-online-medien-vor_aid-56291355

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Hier gehört die Beweislast umgekehrt: Jeder der so etwas behauptet, muss dies zwingend belegen. Und würde sich im Falle des "Nicht-Beibringens" von Beweisen strafbar machen - wg. Rufschädigung o.ä.!