Nun, alle Warnungen vor dem Medienstaatsvertrag, bestätigen sich jetzt.
Nach dem neuen Medienstaatsvertrag, der im November den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat, können erstmals auch redaktionell gestaltete Online-Angebote, die geschäftsmäßig betrieben werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden.
Hier gehört die Beweislast umgekehrt: Jeder der so etwas behauptet, muss dies zwingend belegen. Und würde sich im Falle des "Nicht-Beibringens" von Beweisen strafbar machen - wg. Rufschädigung o.ä.!