❗Eilmeldung ❗

"Die Corona-Verordnung im Saarland sieht seit dem 6. März vor, dass die Kunden im Einzelhandel nur nach vorheriger Terminvergabe einkaufen dürfen. Außerdem ist nur eine Person sowie eine weitere Person aus dem gleichen Hausstand pro 40 Quadratmeter in den Geschäften zugelassen. Für einige privilegierte Geschäfte wie Buchhandlungen und Blumengeschäfte gelten dagegen andere Regeln: Hier sieht der Gesetzgeber eine Beschränkung von einer Person pro 15 Quadratmetern als infektionsschutzrechtlich unbedenklich an."

"Gegen diese Ungleichbehandlung klagte eine Antragstellerin aus dem Saarland, die einen Laden für IT-Technik mit 140 Quadratmetern Fläche besitzt, vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis (OVG). Und das Gericht hat ihr mit Beschluss vom 9. März Recht gegeben. Mit Blick auf den geltenden Gleichheitssatz gebe es keine Rechtfertigung dafür, dass das Geschäft der Antragstellerin anders zu behandeln sei als die privilegierten Geschäfte, so das OVG."

archive.is/BSahe

@SandraGabriel269

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Spalte und herrsche.