An alle Juristen: gibt es aufgrund der Schwere der noch nicht aufgeklärten Tat, die Handhabe alle noch vorhandenen Dokumente zu CUM EX zu sichern? Hier liegt doch ein profundes Interesse des Volkes vor, Täter und Betrug am Volksvermögen aufzudecken und künftig zu verhindern?
Auf jeden Fall gibt es dieses Interesse, nur leider ist es mit der Beschaffung und Sicherung aller relevanten Dokumente nicht so einfach, vor allem dann nicht, wenn Firmen im Ausland liegen und nicht an die deutsche Rechtsprechung gebunden sind. Bis eine komplette Sicherung abgeschlossen ist, wurden wahrscheinlich schon etliche Beweismittel vernichtet. Ursula von der Leyen kann davon ein Lied singen.
Bei anderen politischen Gefangenen, der „Rollatorgang“ oder sogar betagten Ärzten wegen der Ausstellung von Maskenattesten juckt niemanden der betreffende Gesundheitszustand. Die hocken bis zum Sankt-Nimmerleinstag im Loch.
Es gibt keinen Rechtsstaat mehr in Deutschland! Nimmt es einfach so hin, oder sucht Anwälte und Staatsanwälte, die genug Eier in der Hose haben um den entgegen zu gehen.
Werner, danke für Deine Antwort. War im Urlaub, erst jetzt gesehen. Mir ging es hier um das Ende der Aufbewahrungspflicht. Diese soll wohl Anfang 2025 auslaufen. Kann man dagegen nicht Einspruch erheben wegen Sicherung von Rechtstiteln, um großen wirtschaftlichen Verlust abzuwenden und 2. Wegen des Recht des Volkes über die tatsächliche Arbeitsweise seiner gewählten Volksvertreter Auskunft zu verlangen?
Bis eine komplette Sicherung abgeschlossen ist, wurden wahrscheinlich schon etliche Beweismittel vernichtet. Ursula von der Leyen kann davon ein Lied singen.
" Staaaaaaatsbeamte möchte jeder gerne sein,
Staaaaaaaaatsbeamte - schon der Titel schüchtert ein!
..."
Restlichen Text bitte googeln - es lohnt sich!
Nimmt es einfach so hin, oder sucht Anwälte und Staatsanwälte, die genug Eier in der Hose haben um den entgegen zu gehen.