"Wörtlich heißt es: „Mit der neuen Allgemeinverfügung sind in Duisburg ab morgen, 16. Dezember um 0 Uhr, abweichend von der Coronaschutzverordnung, Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen – oder von Personen eines Hausstandes mit mehr als einer weiteren Person – untersagt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren und unterstützungsbedürftige Personen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.“"

archive.is/1rSEy

t.me/SandraGabriel269

#Covid1984

4 comments

Dann brauchen sie nur nach Marxloh fahren und kassieren.
Gernot Gusner
Also, ich lese da, dass Personen eines Hausstandes, also z.B. die 12 Angehörigen einer Mitbürgerfamilie, sich mit einer weiteren Person treffen dürfen.
Was wohl ne Familie mit Drillingen oder gar Vierlingen macht die 15 sind und dann wohlmöglich noch die Großeltern im Haus leben, der Supergau, also am besten rauswerfen oder erschießen, unglaublich