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Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich in der Bevölkerung durch ihre unabhĂ€ngige Arbeit mehr Vertrauen erworben als jede andere Institution in Deutschland. Lobbyisten dĂŒrfen deshalb am Richtertisch keinen Platz haben. Deshalb legen wir Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht ein. Der tadellose Ruf des Gerichts ist in Gefahr."

si Kanzlei Dr. Stoll u. Partner