Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (=Schöpfers) des Musikstückes (§ 64 UrhG). Carl Orff ist 1982 gestorben. 1988 übergab Orffs Witwe Liselotte Orff als Vorsitzende der Orff-Stiftung die eigenhändigen Musikhandschriften ihres Mannes als Depositum. Höhepunkt des umfangreichen Bestands ist ohne Zweifel die großformatige autographe Partitur der "Carmina Burana". Weitere Autographen wurden von der BSB erworben. Die Werke von Carl Orff sind urheberrechtlich geschützt.
großformatige autographe Partitur der "Carmina Burana". Weitere Autographen wurden von der BSB erworben. Die Werke von Carl Orff sind urheberrechtlich geschützt.