+ Staatsanwaltschaft will nicht gegen Kretschmer und Köpping ermitteln. Legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein! +

Nach der Massenanzeige gegen Ministerpräsident Kretschmer und Ministerin Köpping, denen vorgeworfen wird, durch die rechtswidrigen Ausgangsverbote im Frühjahr 2020 Millionen Sachsen eingesperrt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Dresden abgelehnt, Ermittlungen zu führen. Angeblich sei kein Tatverdacht vorhanden, vielmehr hätte sich die Verordnung erst im Nachgang als rechtswidrig erwiesen und somit würde bereits ein Vorsatz fehlen. Nun, das Recht wird eben so ausgelegt, wie es jedem passt.

Wer eine solche Einstellungsmitteilung erhält, hat jedoch die Möglichkeit, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden einzulegen. Wir empfehlen, diesen Schritt zu gehen. Es reicht eine kurze Mitteilung, z.B..:
„Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Dresden vom … mit dem Aktenzeichen … ein. Ich bitte um Überprüfung. Für eine Bewertung, ob ein Vorsatz vorlag, wäre zumindest die Beschuldigtenvernehmung der Angezeigten erforderlich gewesen. Bitte informieren Sie mich über den weiteren Ausgang des Verfahrens“.

Es scheint übrigens, als wäre die Staatsanwaltschaft Dresden von der Massenanzeige etwas genervt: Im Einstellungsbescheid wird an prominenter Stelle betont, dass es sich um eine Sammelanzeige der FREIEN SACHSEN handelt. Nun, FREIE SACHSEN sind auch wehrhafte Sachsen und setzen sich juristisch ein!

FREIE SACHSEN: @freiesachsen

49 comments

Dann gehören auch Sie ins Loch!!! Die betteln förmlich drum, das der Bürger ausrastet und sich diese pisser selber krallt!
Es hilft nur noch ein Bürgeraufstand .....👊
Wie kommt man an das AZ und die Daten ran?
Reinhold
Denkt dran...eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus
Daniel
Im Nachgang rechtwidrig ha ha
Von Anfang an sowie
Daniel
Im Nachgang rechtwidrig ha ha Von Anfang an sowie
Also, wenn das ein Rechtsstaat ist, dann ist Corona eine Pandemie und der Weihnachtsmann real.
Klasse 👍
Daniel
Ich dachte Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber naja gilt nicht für alle.
Bernd Schneider
Ich will endlich Prodeste in der Staatskanzlei Dresden und nicht davor.
Eindeutig ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!!
Da soll doch mal einer behaupten, es gäbe eine horizontale Gewaltentteilung 🤣

Dass die Verordnung rechtswidrig ist, war von vornherein klar. Allein schon wegen der Verletzung von strafprozessualen Grundsätzen "Verbot des Zwangs zur
Selbstbezichtigung"...

Die Regierung ist für ihr Handeln ganz klar verantwortlich! So ist das nach der freiheitlich demokratiiechen Grundordnung!

Kann mir keiner erzählen, dass keiner in der Regierung wusste, dass diese Verordnung nicht rechtswidrig war! Sie war unbestimmt, alao nicht normenklar und an vielen Stellen hat sie unnötiges geregelt und vieles einfach mal komplett pauschal und das teilweise ohne Sinn und Verstand... bei der Verhältnisäßigkeit wollen wir mal gar nicht erst anfangen.

Die Rechtswidrigkeit dieser Verordnung hat man mindestens billigend in Kauf genommen...
Was vielleicht keiner (mehr) weiß: Kretschmann hat sich etwa im Juni mit Bakhdi und Hadditsch in der Staatskanzlei getroffen. Es gab ein Video dazu. Ich habe es leider nicht und bin kein Betroffener, kann diesen Hinweis also nicht verwerten, aber damit sehe ich zumindest bedingten Vorsatz belegt!!!
Wie wäre es mit einer Schmerzensgeldklage?
Daniel
Ist noch auf YouTube runter tisch
David🌪
Die da oben gegen uns. Es ist alles das gleiche Pack.
Wessen Brot ich ess dessen Lied Ich sing 🤷🏻‍♂️
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