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Xandra
Ich glaub fest an Euch👌🏻
Eilantrag gegen Polizei Maßnahmen
Yes 💪🏻💪🏻💪🏻
Das war alles gestern schon so geplant. Deswegen war auch keiner mehr anwesend, auf dem Revier bzgl. Absprache.
Gruß aus Münster. Wir sind Sehr dankbar für deine Arbeit. Bleib dran!
Dran an was?
WICHTIGER BEITRAG EINER RICHTERIN!!!
Hat hier von den Admins jemand Kontakt zu den Klagepaten bzw. Anwälten vor Ort. Es müsste dringend Antrag auf Einstweilige Anordnung beim BVerfG gestellt werden. Der Verstoß gegen die CoronoV-Mundschutz setzt voraus, dass die Polizei hier die Individualverstöße feststellt, also auch überpürft, ob Zusammenstehende nicht etwa zu einem Haushalt gehören, Mundschutz nicht getragen werden darf etc. pp. Das Verfassungsgericht ist immer erreichbar. Es bliebe abzuwarten, ob die Mannschaften sich auch gegen eine Entscheidung des BVerfG wenden.
KONTAKT GGF ÜBER FORUM "CORONA UNTERSUCHUNGS AUSSCHUSS" (Admin Mick)
Die sperren alle Straßen- kappen Netze zur Kommunikation- fahren Wasserwerfer auf in Seitenstraßen
Demaskierung,..... jetzt sollte jeder verstehen was seit 20 Jahren falsch läuft.
Jens Veit Günther
Ist doch schon gestellt!
Nein, nur beim Verwaltungsgericht Berlin
Spiegel online schreibt schon von Auflösung und die"Welt" lügt auch wieder wie gedruckt
🌸 Iris 🌈
Danke für eure großartige Arbeit! Ihr habt ganz viel Unterstützung, auch von den vielen Menschen, die nicht physisch anwesend sein können - gemeinsam schaffen wir das! ❤❤❤
Jens Veit Günther
Der Eilantrag ist bereits gestellt!
Nur beim Verwaltungsgericht, nicht beim BVerfG
Ruhig bleiben , dableiben reicht auch schon ! .......Medien lügen verzweifelt weiter. Vor deren Häusern muss parallel ein Zeichen gesetzt werden !
Bilder? Ihr hattet doch alles vorbereitet
Jens Veit Günther
Ist doch schon gestellt!
Sicher? Es steht überall "Verwaltungsgericht". Bitte bestätige, wenn korrekt, dass das VERFASSUNGSgericht gemeint ist.
Bleibt friedlich, haltet durch, lasst euch nicht provozieren, macht unbedingt Gedankenprotokolle über alle Verstöße! Ihr seid Helden!
Andreas
Nur beim Verwaltungsgericht, nicht beim BVerfG
Muß da nicht wieder die Reihenfolge eingehalten werden? Ludwig und Haintz werden das sicher wissen.
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