Förderstreit in Wurzen: Bürgermeister Buchta auf Merkels Spuren
Wurzen ist mal wieder (oder immernoch) Schauplatz eines politischen Dramas. Im Zentrum steht das Netzwerk für Demokratische Kultur (NDK), ein stramm linker Verein, der seit 25 Jahren vorgibt für Demokratie und Toleranz einzustehen, aber in Wurzen kaum Rückhalt findet. Aktionen wie den Christopher Street Day (CSD) oder feministische Punk-Konzerte gelten als Paradebeispiel, wie sehr sich das NDK als Fremdkörper herausstellt.
Der Stadtrat setzt Grenzen
Am 15. April 2025 fällte der Stadtrat eine klare Entscheidung: Mit 12 zu 5 Stimmen wurde der Sitzgemeindeanteil von 12.900 Euro für die Kulturraumförderung des NDK abgelehnt. Dieser Anteil ist Voraussetzung für 70.000€ Fördergeld aus dem Kulturraum Leipziger Raum, die Teil einer Gesamtförderung von über 160.000€ für das NDK sind. Ohne diese Förderung droht dem NDK und dessen Projekten wie CSD oder Stolpersteinputzen das Aus. Die Crux: Der Großteil der Wurzener Bürger empfinden eben gerade diese Aktionen als entbehrlich.
Doch nun plant Bürgermeister Marcel Buchta, diesen Beschluss durch zweckgebundene Spenden zu umgehen. Ein Plan, der nicht nur rechtlich wackelig sondern politisch explosiv ist. Die Ablehnung war kein Ausrutscher, sondern Ausdruck des Wurzener Stimmungsbarometers.
Der AfD-Stadtrat Lars Vogel nutzte die Sitzung im April, um das NDK öffentlich als das darzustellen, was sie in den meisten Augen der Bürger sind: Ein „linker Störenfried“, der die Stadt spaltet. 12 Nein-Stimmen zeigen: Der Stadtrat vertritt den Willen vieler Wurzener.
Dieser Beschluss ist gemäß §37 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) bindend, da der Stadtrat für Haushaltsfragen zuständig ist. Eine Umgehung könnte nach §121 SächsGemO eine Beanstandung durch die Landesdirektion Sachsen auslösen, vorausgesetzt diese prüft neutral und unvoreingenommen.
Buchtas Plan: Spenden mit Haken
Bürgermeister Marcel Buchta will diesen Beschluss nicht akzeptieren. Laut eigener Aussagen plant er, zweckgebundene Spenden per Stadtratsbeschluss anzunehmen, um jenen Sitzgemeindeanteil zu finanzieren. Was nach einem Kompromiss klingt, ist aber ein juristisches Minenfeld. Der Sitzgemeindeanteil ist nach §3 Abs. 2 Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG) eine Pflicht der Kommune, die deren Engagement belegen soll. Spenden von Dritten, etwa von „privaten Spendern“, unterlaufen aber eben diesen Zweck.
Die Annahme zweckgebundener Spenden erfordert gemäß §86 Abs. 1 SächsGemO die Zustimmung des Stadtrats. Jener Stadtrat, der den Anteil im April ablehnte, müsste nun Spenden für denselben Zweck genehmigen. Wenn der Stadtrat ablehnt, scheitert Buchtas Plan. Wenn er zustimmt, widerruft er faktisch seinen eigenen Beschluss, was nach §121 SächsGemO rechtlich angreifbar ist, da es die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) untergräbt. Ein Verwaltungsgericht sollte dies als unzulässig werten, insbesondere wenn die Spenden den ursprünglichen Beschluss umgehen.