Werdet ihr mit geklonten Karten oder mit Falschgeld erwischt seid Ihr dran und da nützt es auch nicht wenn Ihr dann der Polizei oder dem Staatsanwalt erzählt woher das Falschgeld und die geklonte Karte kommt denn sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft arbeIten eng zusammen mein Empfehlung lasst die Finger von diesem Dreck anderenfalls geht Ihr für 5 - 10 Jahre in den Knast
N M
Also die liegt doch mindestens jeden zweiten Tag auf der Couch beim Psychologen und dreht dennoch frei. So etwas lehrt an einer Uni 🙄 Linke Bildung in Reinkultur 🤫
Jürgen Huhn
Das ist alles kalter Kaffee warum war Scholz in China? Um die AfD der Spionage zu bezichtigen hat sich das ok von China geholt ? Und außer dem es ist ein Mitarbeiter.“ was Mitarbeiter machen und was nicht da kann nicht reinsehen .“ oder sind alle Hellseher ?
Jürgen Huhn
Also irgend etwas ist da faul
Jürgen Huhn
Und ein Mitarbeiter der aus China kommt komischer Weise
Daß der Multipolar - RKI Freigabeprozess verschoben wurde hat taktische Vorteile - der WHO Vertrag soll im Mai ratifiziert werden. Wenn die breite Masse der Politiker und Bevölkerung vorher die ungeschwäzten RKI Files sehen würde, wäre das kontraproduktiv.
Carl Albrecht
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Am 11. April 2024 wurde einstimmig beschlossen: "Der Beschluss des Kammergerichts vom 14. November 2023 - 10 W 184/23 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes."
Dazu die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 37/2024 vom 16. April 2024 "Wesentliche Erwägungen der Kammer: Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. 1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten."
So, wie merkel alle Vorbereitungen für die ampelregierung getroffen hat, ist alles was wir sehen Zensur/Gesetze für totalitären staat sind die Vorbereitungen für kommende Regierung unter merz.
Am 11. April 2024 wurde einstimmig beschlossen:
"Der Beschluss des Kammergerichts vom 14. November 2023 - 10 W 184/23 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes."
Dazu die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 37/2024 vom 16. April 2024
"Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.
1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten."