Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren liegt vor: Das plant die Bundesregierung gegen uns Bürger!

Über 150 Abgeordnete der etablierten Parteien – darunter weite Teile der Bundesregierung – haben jetzt den Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt, der in der Bundestagssitzung am 18. März 2022 endgültig beschlossen werden soll Wir haben das 49-seitige Papier (hier ist es zu finden: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883000) einer ersten Analyse unterzogen und für euch zusammengefasst.

Eine kurze Übersicht zum Impfpflicht-Gesetz:

Weitreichende Änderungen im Infektionsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch

Das neue „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“, wie sich die Impfpflicht formal nennt, greift u.a. in das bestehende Infektionsschutzgesetz, aber auch das Sozialgesetzbuch ein, um der Regierung weitreichende Kompetenzen zu gewähren. Durch eine Änderung im SGB wird z.B. den Krankenkassen ermöglicht, den Impfstatus in den Patientenakten zu speichern – die Vorstufe eines zentralen Impfregisters. Eingegriffen wird auch in das Grundgesetz, genauer gesagt in die körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG, die zwecks Impfzuführung außer Kraft gesetzt wird.

Impfpflicht soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten

Wenn das Gesetz eingeführt wird, werden zunächst alle Bürger zu Beratungsgesprächen aufgefordert. Wer sich diesen „Beratungen“ verweigert oder davon nicht überzeugt werden kann, soll ab dem 1. Oktober 2022 sanktioniert werden, ihm droht dann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens, vergleichbar mit der Teilnahme an einem Coronaspaziergang oder einem falsch geparkten Auto.

Nur Dreifach-Geimpfte fallen unter das Gesetz

Von einigen Ausnahmen abgesehen, umfasst das Gesetz nur Personen, die drei Impfungen erhalten haben, als geimpft, alle anderen gelten als Ungeimpft.

Bundesregierung kann Gesetz zukünftig nach Belieben anpassen und ändern

Im Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugestanden, per Rechtsverordnung zukünftig die Zahl der Impfungen nach Belieben zu erhöhen (z.B. auf vier oder fünf), sowie den Genesenenstatus zu verkürzen. Dadurch ist Willkür Tür und Tor geöffnet.

Erfolgreiche Abwehr der Impfpflicht: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid!

Doch das Gesetz lässt auch eine effektive Möglichkeit zu, sich zu wehren: Mit einem einfachen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beginnt ein langwieriges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das sich lange hinziehen wird (zumal alle beteiligten Behörden hoffnungslos überlastet sein werden). Dadurch, dass im Gesetz die Erzwingungshaft zur Durchsetzung des Bußgeldes ausgeschlossen wird, wäre selbst eine Geldstrafe für die Behörden nicht einzutreiben. Den Gerichten droht demnach eine beispiellose Einspruchswelle, bundesweit von einer zweistelligen Millionenzahl an Bürgern.

Übrigens: Wer einknickt und sich zwar nach Erlass des Gesetzes, aber vor Zustellung des Bußgeldbescheides, impfen lässt, wird von der Regierung "belohnt", diese Bußgeldverfahren werden von den Behörden gnädigerweise eingestellt.

Befristung bis zum 31. Dezember 2023

Formal soll das Gesetz nur ein Jahr und zwei Monate die Möglichkeit eröffnen, Bürger zur Impfung mit Zwangsmitteln zu zwingen. Es könnte aber theoretisch verlängert werden. Dennoch: Das ist – angesichts der Bearbeitungszeit von Bußgeldverfahren – ein sehr überschaubarer Zeitraum. Wer nicht vorher kapituliert, wird mit seinem juristischen Widerstand die Impfpflicht erfolgreich verschleppen können.

Es ist natürlich noch möglich, dass Änderungen durch den Bundestag vorgenommen werden, wenngleich eine Verabschiedung in der vorgelegten Form wahrscheinlich ist. Das Gesetz zeigt: Die Willkür geht weiter, die Regierung wird zu weitreichenden Eingriffen ermächtigt und der Impfpflicht-Wahnsinn ist noch längst nicht ausgestanden, sondern wir sind gerade erst mittendrin. Bereiten wir uns darauf vor – auch juristisch!

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237 comments

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Karsten
3 Impfungen bis 2023 und dann angeblich gut ist doch nur wieder die beliebte Salamischeibentatik. Mr. Gates hat es doch schon öffentlich geäußert, mit der Abschwächung des Virus zur normalen Erkältungskrankheit wird es so sein, daß es mit der jährlichen Grippeschutzimpfung eine Impfung gegen Corona gibt. Das sagt doch Alles.
Das heißt kämpfen!
Jörg Gäbler
Früher haben diese Verbrecher die Menschen vergast heute wollen die gleichen Verbrecher die Menschen Todspritzen. Das sind wahrhaftige Faschisten,keinerlei Zweifel.
Heiko Müller
Freie Sachsen! Wann klärt ihr die Leute endlich auf über den Rechtsbankrott in dieser Verwaltung BRD? Ist diese ReGIERung legitimiert Gesetze zu erlassen? Was ist ein OWiG ohne Unterschrift ? Fehlende Unterschriften überall?
Wann kommt man endlich mal zum Punkt?
Wens soweit ist wird gekämpft! Dann ist Krieg.
Leute ihr wisst was das bedeutet wir Sachsen müssen zusammen kommen und als Volk auftreten und Spaziergänge helfen da nicht mehr
Heiko Müller
Anwälte...diese Anwälte wissen auch alle um den Rechtsbankrott in dieser BRD und halten alle den Mund.
Beate
Nicht nachlassen mit dem Widerstand, auf die Straßen, lautstark!!! Wir müssen noch viel mehr werden.
Frank
Krieg
Frank
Wie kommt man denn erst mal an eine Namensliste der "Vorschlager"?
Unter anderem gibt es auf oppostion24.com unter dem Artikel zur Impfpflicht eine PDF mit dem Wortlaut des Gesetzentwurfs, mit der Namensliste der unterstützenden Abgeordneten.
Heiko Müller
Und du meinst mit Spazieren allein ändert sich was?
Heiko Müller
Es gibt kein nachgewiesenes Virus
Ich bin dabei, jeden Montag Demo in Bautzen💪💪💪denen zeigen wir unsere Stärke in Sachsen
Volka Racho
Reden und Klagen hilft nicht, die Diktatur muss beseitigt werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Mjölnir
Je größer der Zwang, den man auf mich ausübt, um so heftiger mein Widerstand. Das liegt in meinen Genen☝️😁.
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